Full text: Zur Frage über das Deutsche Maass

nifs zwischen beiden war aber schon früher festgestellt, indem 
das Averdupois-Pfund 7000 Troy-Grains enthält. Beide Vor- 
schläge wurden von der Schatzkammer genehmigt. ; 
In den Jahren 1824 und 1825 hatte Kater fünf andere 
Gewichtstücke mit dem Urgewichte sorgfältig verglichen, von 
denen eins der Schatzkammer, eins der Münze und drei den 
Städten London, Dublin und Edinburgh übergeben waren. Aufser- 
dem hatte Nehus im Jahre 1829 noch zwei Platina- und zwei 
Messing -Copien gleichfalls mit dem Urgewichte verglichen, von 
denen eins der Royal-Society, die drei andern aber zu Schu- 
macher’s Sammlung in Altona gehörten. Hiernach fehlte es 
keineswegs an sehr zuverlässigen Gewichtstücken, woraus das 
Urgewicht sich wieder finden ließ. - 
Das neue Urgewicht, so wie auch sechs damit sehr genau 
verglichene Copien bestehn aus Cylindern von Platina ungefähr 
1,35 Zoll hoch und 1,15 Zoll im Durchmesser. Sie sind etwas 
über ihrer Mitte mit einer flachen 0,34 Zoll breiten Rinne ver- 
schn, in welcher sie mittelst einer Elfenbein-Gabel sicher gefafst 
werden können. Alle Kanten sind flach abgerundet. Dasjenige 
Exemplar, welches im luftleeren Raume das Gewicht des Aver- 
dupois-Pfundes am genausten, und zwar bis auf eine Differenz 
darstellte, die unter dem wahrscheinlichen Fehler der Untersu- 
chung blieb, wurde zum Urgewichte bestimmt und als richtig 
angenommen. Dieses ist das Imperial Standard Pound Aver. 
dupois und es wurde in der Schatzkammer niedergelegt. Vier 
Copien mit Angabe ihrer wahrscheinlichsten Abweichungen vom 
Urgewichte wurden dagegen, ebenso wie die Copien des Längen- 
maafses, der Münze, der Royal-Society und der Greenwicher 
Sternwarte übergeben, eines aber in jener Fenster-Brüstung des 
neuen Palastes vermauert. Aufserdem wurden noch ein und 
vierzig andre Copien aus Messing dargestellt und gleichfalls sehr 
sorgfältig verglichen. Diese vertheilte man vorzugsweise an fremde 
Regierungen und an die Colonien. 
Schliefslich wäre noch zu erwähnen, dafs in den neuen ge- 
setzlichen Vorschriften, und zwar ebensowol für das Gewicht, 
als für das Längenmaafs auch der Fall vorgesehn ist, dal die 
Normale verloren werden und wieder neu hergestellt werden 
müssen. Das Verfahren, welches alsdann eintreten soll, ist indes- 
sen wesentlich verschieden von dem früher vorgeschriebenen. Es 
sollen nämlich die Beamten der Schatzkammer dafür sorgen, dafs
	        
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