Als die Einführung eines gemeinsamen. Maafses und Gewich-
tes in Deutschland bei.der National-Versammlung in Frankfurt
vorberathen wurde, und dabei der Anschlufs an das metrische
System vorzugsweise Theilnahme fand, so veröffentlichte ich
im Anfange des Jahres 1849 eine Denkschrift über deutsches
Maafs und Gewicht, die durch gütige Vermittelung des Präsi-
denten den Mitgliedern der Versammlung übergeben wurde.
Es waren darin nicht sowol bestimmte Vorschläge gemacht, als
vielmehr nur die Anforderungen bezeichnet, welche heutiges
Tages die Wissenschaft an eine solche Aufgabe stellt. Zugleich
wurde aber auch nachgewiesen, dafs gerade das metrische System
diesen Anforderungen am wenigsten entspricht. _
Wichtigere Fragen beschäftigten indessen die Versammlung
bis zu ihrer Auflösung und die Entscheidung über das zu wäh-
lende Maafs und Gewicht unterblieb damals.
Seitdem ist das halbe Kilogramm, das bei den Steuer-Er-
hebungen im Zollverein unter dem Namen des Zollpfundes schon
seit 1839 eingeführt war, die gesetzliche Gewichts-Einheit ge-
worden. Ueber die Längen-KEinheit ist bisher noch keine Ei-
nigung herbeigeführt und theilweise wird die Nothwendigkeit
einer solchen sogar in Abrede gestellt. Nichts desto weniger
sind die Eisenbahn-Verbände entschlossen, unabhängig von den
in den einzelnen Staaten bestehenden gesetzlichen Maafsen, unter
sich und in ihren Verwaltungen ein gemeinsames Maafs einzu-
führen. Die vielfachen gegenseitigen Beziehungen, die bei der
Zunahme des Verkehrs sich noch immer steigern, rechtfertigen
gewils diese Absicht, und es ist nicht zu bezweifeln, dafs ihre
Durchführung wieder eine Schranke durchbrechen wird, ‚welche