Full text: Vollständige Darstellung des Maß- und Gewicht-Systems im Großherzogthum Hessen, nebst Anleitung zum Abgleichen und Stempeln der gesetzlichen Maße, Gewichte und Waagen, wie auch Vergleichung der vorzüglichsten Maße und Gewichte

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iche 
§. 51. 
Fehlergrenze derselben. 
Die Fruchtmaße dürfen nicht gestempelt werden, wenn der 
Durchmesser die nachstehenden Grenzen um Mehr oder Weniger 
übersteigt: 
ung 
den 
nau 
eise, 
ver⸗ 
als 
A 
Des Maßes 
— — 
— 
— 
ßBezeichnung 
Fehler⸗ 
grenze. 
Linien. 
Simmer 
Simmer 
Kumpf 
Kumpf 
Gescheid 
Gescheid 
Maͤßchen 
Mäßchen 
7 
7 
7 
7 
2 
2 
Ebenso darf kein Fruchtmaß gestempelt werden, welches entweder 
seinem Inhalte nach zu klein ist, oder den wahren Gehalt um die 
nachstehende Grenze übersteigt: 
De3 
Maße 
—EF 
en? 
doͤhe. 
oll. 
* 
7 
Simmer 
Simmer 
XRF 
Kumpf 
Gescheid 
Gescheid 
Maßchen 
Mäschen 
ã 
1 
2 
Bezeichnung. 
Inhalt. 
Fehler⸗ 
grenze. 
R.C.Aoll. 
2048 16 
102118 
512 * 
256 
435 
N.G.Zoll. 
* 
Io 
Des Abnutzens wegen ist es indessen räthlich, die neuen Frucht⸗ 
maße um die vorstehenden Fehlergrenzen zu groß zu lassen.
	        
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