Full text: Vollständige Darstellung des Maß- und Gewicht-Systems im Großherzogthum Hessen, nebst Anleitung zum Abgleichen und Stempeln der gesetzlichen Maße, Gewichte und Waagen, wie auch Vergleichung der vorzüglichsten Maße und Gewichte

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Hierauf wird auf der Abgleichbank der Rand bis an die 
Kreidestriche behutsam abgehobelt und nun die vorige Operation 
so oft wiederholt, bis eine Uebereinstimmung mit dem Normal⸗ 
Maße entsteht. 
§. 55. 
Hölzerne mit Eisen beschlagene Fruchtmaße. 
Diejenigen Fruchtmaße, welche beschlagen werden sollen, erhalten 
gewöhnlich oben einen Steeg, und eine in der Mitte desselben hinab⸗ 
gehende und an den Boden befestigte Stange. Beide Stücke müssen 
vor dem festen Anschlagen des Beschläges in das Gefäß gelegt werden, 
damit dieses bei dem Abgleichen um so viel größer wird, als jene 
Raum einnehmen. 
Ist das Gefäß auf diese Weise nach der im vorigen 8. angege⸗ 
benen Methode auf den richtigen Inhalt gebracht, dann wird das 
Beschläg durch den Schlosser fest gemacht und nun die Prüfung 
nochmals mit aller Sorgfalt vorgenommen. 
Hat sich der Raum nach der Befestigung des Beschläges doch um 
Etwas vermindert, so nimmt man an den inneren Seitenwänden 
oder dem Boden so viel weg als nöthig ist, um dasselbe auf den 
gehörigen Inhalt zu bringen. 
8§. 56. 
Blechene Fruchtmaße. 
Die blechenen Fruchtmaße, welche am besten von gutem gewalzten 
Eisenblech verfertigt werden, müssen folgende Beschaffenheit haben: 
Die Zarge muß eine gehörige Steifigkeit haben, durch einen 
doppelten Umschlag zusammengefalzt und an mehreren Stellen vernietet 
seyn, der Boden eine gehörige Stärke besitzen, damit er sich nicht 
ausbiegen kann, und dergestalt an der Zarge befestigt seyn, daß eine 
Verrückung desselben nicht möglich ist. Um das Gefäß bequem anfassen 
zu können, muß es unten einen hervorstehenden Rand von wenigstens 
Einem Zoll Höhe haben. 
Sollten diese Gefäße bei dem Eichen, welches nach der im 8. 54 
angegebenen Methode geschieht, zu groß befunden werden, dann 
geschieht die Berichtigung derselben dadurch, daß man den oberen 
Rand des Gefäßes auf einer ganz ebenen Sandsteinplatte nach 
Erfordern abdreht. Ist aber das Gefäß so construirt, daß auf 
obhe⸗
	        
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