Full text: Vollständige Darstellung des Maß- und Gewicht-Systems im Großherzogthum Hessen, nebst Anleitung zum Abgleichen und Stempeln der gesetzlichen Maße, Gewichte und Waagen, wie auch Vergleichung der vorzüglichsten Maße und Gewichte

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Ebenso dürfen die Maße nicht gestempelt werden, wenn sie 
entweder zu klein sind, oder den wahren Gehalt um die nachstehende 
Fehlergrenze, welche entweder nach dem Inhalte oder nach der übrig 
bleibenden Luftblase geschätzt wird, übersteigen: 
Des Maßes 
— ùexÑlaalo⸗ 
Bezeichnung. 
Eichviertel, von 4 Maß. 
Viertel 2 
Maß . 9— 
Maß .— 
Schoppen 
Schoppen 
Schoppen 
Schoppen 
F Schoppen 
Inhalt. 
Ns Zoiß, 
512 
255 
128 
nach dem 
Inhalt. 
N.s 35 
Fehlergrenze 
nach der Groͤße der 
duftblase im Durch⸗ 
messer. 
Linien. 
4 
8 
3 
8 
8. 62. 
Eichung derselben. 
Die Eichung der metallenen Flüssigkeitsmaße geschieht auf fol— 
gende Weise: 
Das Normalmaß wird auf dem hierzu eingerichteten Stativ 
wagerecht gestellt, mit einem Glasdeckel bedeckt und mit Hülfe eines 
Trichters durch das runde Loch in der Mitte des Glasdeckels, voll 
Wasser gefüllt, so daß durchaus keine Luftblase darin übrig bleibt. 
Dann schwenkt man das abzugleichende Gefäß dergestalt mit Wasser 
aus, daß seine ganze innere Fläche benetzt wird, kehrt es um, damit 
alles Wasser, welches von freien Stücken abfließen kann, heraus tröpfelt. 
Nun wird das Gefäß ebenfalls wagerecht gestellt, und dann das 
Wasser aus dem Normalgefäß mit der größten Vorsicht in jenes 
geschüttet, wobei eben so wie bei der Füllung der Normalgefäße der 
Glasdeckel und der Trichter zu Hülfe genommen werden. Geht 
alles Wasser in das Gefäß, ohne daß eine Luftblase unter dem 
Glasdeckel sichtbar bleibt, deren Inhalt die obige Fehlergrenze über⸗ 
steigt, so kann der Stempel darauf geschlagen werden.
	        
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