Full text: Vollständige Darstellung des Maß- und Gewicht-Systems im Großherzogthum Hessen, nebst Anleitung zum Abgleichen und Stempeln der gesetzlichen Maße, Gewichte und Waagen, wie auch Vergleichung der vorzüglichsten Maße und Gewichte

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für drei und einen halben Schoppen. 
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„vier Schoppen.... 
also für jeden Schoppen mit einem durchgehenden, für jeden halben 
Schoppen mit einem nur bis zum Eichstriche reichenden Vertikalstrich. 
Andere Bruchtheile als halbe Schoppen zur Eiche auf Bouteillen oder 
Krüge anzumerken, ist den Eichämtern untersagt. 
Bei Bouteillen darf das Eichzeichen nicht weniger als Einen 
Zoll von der Mündung, bei Krügen und hölzernen Kannen nicht 
mehr als 3 Zoll und bei Gläsern nur 3 Zoll vom oberen Rande 
derselben abstehen. Bei Bouteillen, Krügen und Gläsern wird dasselbe 
mit einem kupfernen Rädchen scharf eingeschliffen, bei hölzernen 
Kannen wird es eingebrannt, und steinerne Krüge müssen mit einem 
zusammengelötheten Ohr versehen seyn, worauf der Stempel für die 
Blechmaße geschlagen wird. 
Außer den vorbemerkten Eichzeichen müssen auf den Bouteillen 
und Gläsern auch noch die Buchstaben G. II. scharf elngeschliffen 
seyn, (siehe Fig.9 u. 10 Tafel 111.); auf den hölzernen Kannen 
werden sie eingebrannt. 
Fehlergrenze derselben. 
Bei den im vorigen 8. benannten Gefäßen sind die im 2ten Absatz 
des 8. 61 nach dem Inhalte angegebenen Fehlergrenzen gestattet. 
Eichung derselben. 
Bei der Eichung der Bouteillen, Gläser ꝛc. wird das Normalmaß 
wagerecht gestellt und gefüllt, und das Wasser mit Hülfe des Trichters 
in das Gefäß, welches vorher ausgeschwenkt worden ist, gegossen. 
Dicht an den Wasserrand wird ein Strich mit Rothstein gemacht, 
das Wasser wieder ausgeleert, und enun die Zeichen mittelst der 
Schleifmaschine eingeschliffen oder eingebrannt. 
Das Wasser beim Eichen aus einer Bouteille ꝛc. in die andere 
zu gießen, darf unter keinen Umständen geschehen. 
§. 67. * 
Da das in den 88. 62 und 66 angegebene Füllen der Normal⸗ 
Gefäße mit Vorsicht geschehen muß, und deßhalb sehr zeitraubend ist,
	        
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