Full text: Vollständige Darstellung des Maß- und Gewicht-Systems im Großherzogthum Hessen, nebst Anleitung zum Abgleichen und Stempeln der gesetzlichen Maße, Gewichte und Waagen, wie auch Vergleichung der vorzüglichsten Maße und Gewichte

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erschien endlich die Ministerial-Verfügung, welche die Ein— 
führung des neuen französischen Maß- und Gewicht-Systems 
im ganzen Großherzogthum verkündete, und den Anfangs— 
Termin des alleinigen Gebrauchs desselben auf den 1. Juli 
1812 festsetzte. Es wurden nun sowohl in Darmstadt als in 
Arnsberg Vorbereitungen zur Einführung getroffen, und der 
Meter einstweilen bei dem Katasterbureau in Arnsberg und 
dem Chausséebau in Westphalen und Oberhessen gebraucht; 
allein immer mehr trat das Unbequeme dieses Systems hervor, 
weil seine zum wirklichen Messen bestimmten Einheiten nicht 
a posteriori, aus der Art und Bestimmung ihres Gebrauches, 
abgeleitet worden waren, und daher nur Fractionen eines 
anf Geradewohl aufgebauten Systems seyn konnten.“ Dasselbe 
Gefühl von Unbehaglichkeit zeigte sich in Frankreich; die 
Gesandtschaft in Paris berichtete, daß eine Abänderung des 
französischen Maß-— und Gewicht-Systems bevorstünde, und 
wirklich erschien unter dem 12. Februar 1812 ein kaiserliches 
Decret, wodurch wieder eine Elle, ein Scheffel und ein 
Pfund, zwar mit den alten Eintheilungen, jedoch auf den 
Grund des metrischen Systems, für das bürgerliche Leben 
und den gewöhnlichen Verkehr eingeführt wurden, welches in 
Frankreich vielen Anklang fand. Doch auch diefe modifieirten 
Maße und Gewichte wichen zu weit von unseren gangbaren 
Begriffen ab, weßwegen deren unmittelbare Annahme ebenfalls 
nicht rathsam erschien. Die Einführung des metrischen Systems, 
sowie jede Maßreform blieb: daher beruhen bis zum Jahr 
1817, wo die Katasterarbeiten einen neuen Aufschwung nah⸗ 
men und das Bedürfniß der Maßreform um so dringender 
wurde, da unterdessen die Provinz Rheinhessen mit dem 
Großherzogthum vereinigt worden war, und daher die Frage,
	        
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