Full text: Vollständige Darstellung des Maß- und Gewicht-Systems im Großherzogthum Hessen, nebst Anleitung zum Abgleichen und Stempeln der gesetzlichen Maße, Gewichte und Waagen, wie auch Vergleichung der vorzüglichsten Maße und Gewichte

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werden sie für eine gleiche Anzahl Maße ein ganz anderes 
Verhältniß zu einander haben. Hieraus folgt, daß man für 
jeden Faßdurchmesser einen besonderen Maßstab für die Reste 
haben müsse. 
Die Tabelle I. enthält die Cylinderabschnitte von Maß zu Maß 
für 12 verschiedene Durchmesser, zwischen welche alle gewöhnliche 
Fässer fallen. Die Höhe der Cylinder ist hierbei ebenfalls durchgehends 
zu 10 Zoll angenommen. 
8§. 69. 
Beschreibung des quadratischen Visirstabes. 
Der quadratische Visirstab, welcher bei dem Visiren der Fässer *) 
gebraucht wird, ist ein 50 Zoll langer, 12 Linien breiter und 5 Linien 
dicker Stab, an dessen beiden Enden sich messingene, 1 Zoll lange 
Kappen befinden. 
Auf die eine schmale Seite wird die gewöhnliche Zolleintheilung 
aufgetragen, welche zur Bestimmung der Länge des Fasses erfordert wird. 
Auf die andere schmale Seite kommt die Theilung für volle Fässer, 
nach Tabelle J. welche von 5 zu 5 Maas mit Zahlen bezeichnet wird. 
Auf jede der beiden breiten Seiten werden 6 Parallellinien der Länge 
nach gezogen, von denen die beiden äußersten e i ne Linie vom Rande des 
Stabes, die übrigen aber zwei Linien unter sich von einander abstehen. 
Diese 12 Linien werden nach Tabelle II. für die in nicht vollen 
Fässern enthaltenen Reste eingetheilt, so daß jede für einen besonderen 
Durchmesser gilt, und auch hier die entsprechenden Zahlen von 5 zu 
5 Maß beigesetzt. 
Die Puncte der Theilungen werden entweder mit feinen messingenen 
Stiften bezeichnet, oder blos mit schwarzer Oel⸗ oder Firniß-Farbe 
eingelassen. 
Da das Auftragen oder Prüfen der Theilungen für volle Fässer 
und jene für die Reste nach den Tabellen J. u. II. mit Vorsicht geschehen 
muß und deßhalb sehr zeitraubend ist, so sind die Eichbureau's mit 
sehr genauen Visirstäben versehen worden, wonach diese Arbeiten leicht 
mittelst eines Stangenzirkels geschehen, und wodurch sich die Eichmeister 
sowohl mit der Einrichtung dieser Stäbe, als auch mit deren Gebrauch 
leicht vertraut machen können. 
*) Ueber die Vorschriften zum Eichen der Faͤsser, sowie die Anleitung zum 
Gebrauche des quadratischen Visirstabes siehe die Instruction fuͤr die ver⸗ 
pflichteten Faßeichmeister im Großherzogthum Hessen. (Abschn. VII.)
	        
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