Full text: Vollständige Darstellung des Maß- und Gewicht-Systems im Großherzogthum Hessen, nebst Anleitung zum Abgleichen und Stempeln der gesetzlichen Maße, Gewichte und Waagen, wie auch Vergleichung der vorzüglichsten Maße und Gewichte

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§. 84. 
Gewichte zu feinen Abgleichungen. 
Beschaffenheit, Eintheilung und Stempelung. 
Bei denjenigen Gewichten, welche zu feinen Abwiegungen gebraucht 
verden, wird das Loth in 10000 Theilchen getheilt. 
Man macht sie massiv, versieht sie mit einem Knopfe zum Anfassen 
und bewahrt sie in besonderen mit Tuch ausgeschlagenen Ftuis auf. 
Der Stempel bei diesen Gewichten ist derselbe wie der im 8. 82 
angegebene. 
8. 85. 
Apothekergewichte. 
Beschaffenheit und Eintheilung. 
Die Apotheker des Großherzogthums sind verbunden, sich Nor⸗ 
malgewichte zu halten, welche sie nicht zum Auswiegen, sondern nur 
dazu zu benutzen haben, um damit die wirklich gebraucht werdenden 
Gewichte in fortwährender Uebereinstimmung zu erhalten. 
Für die richtige Uebereinstimmung der in den Officinen gebraucht 
werdenden Apothekergewichte mit dem Normalgewichte sind die Avo— 
theker verantwortlich. 
Um ihnen jedoch die Berichtigung dieser zum Gebrauche bestimm⸗ 
en Gewichte zu erleichtern, ist es den Eichämtern gestattet, dieselbe 
aach den folgenden Bestimmungen vorzunehmen; dagegen ist den 
letzteren die Berichtigung der Normalgewichte untersagt. 
Die Größe des Apothekergewichts ist folgendermaßen festgesetzt 
vorden: 
Des Gewichts 
Beze ichnung und ECintheilung. Grzße 
Drachmen. Scrupel. J Gran. großherzogl. hess. 
e ee wzz ep 
F75765 ——— 
— —eEs19 
35 —600608585 
— 20 90795 
—7T ooo8 
Pfund. 
— 
—9— 
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