Full text: Vollständige Darstellung des Maß- und Gewicht-Systems im Großherzogthum Hessen, nebst Anleitung zum Abgleichen und Stempeln der gesetzlichen Maße, Gewichte und Waagen, wie auch Vergleichung der vorzüglichsten Maße und Gewichte

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Groͤße der Waage nach ihrer größten Belastung. 
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gzrenze. 
Loth. 
Waagen bis zu 
4 11 7 
25 Pfund Belastung 
—— 74 2 
) 7 17 
1 1 
/ 1* 7/ 
* 24 
——— 
/ — 300 
— 
3 
12 
20 
8 
Von jedem 100 Pfund weiter. 
§. 96. 
Stempelung derselben. 
Der Stempel besteht aus dem Buchstaben des Eichamts, dem 
Zeichen G. VI. und dem großh. hessischen Löwen. 
Der Buchstabe des Eichamts und der Löwe werden an den 
Anfangspunet der Theilung, und ersterer auch an die Ketten, ferner 
in die Waagschale und an den Haken geschlagen; an das äußere 
Ende des Balkens kommt das Zeichen G. M. zu stehen. 
In die mit Blei ausgefüllte Höhle des Laufgewichts wird der 
Stempel für Plockgewichte gesetzt, sodann auf die eine Seitenfläche 
des zum Laufgewichte gehörigen Hakens, sowie auf die Waagschale 
und das Gehäuse des Balkens die laufende, und mit Anfang jeden 
Jahrs mit Nr. 1 beginnende Nummer aufgeschlagen. Die andere 
Seitenfläche des Hakens und des Gehäuses erhält alsdann die 
Jahrszahl. (Siehe Fig. 6 u. 7 Tafel V.) 
6. 97. 
Waagebalken von schlechter Beschaffenheit. 
oicht 
eben 
Waagebalken von so schlechter Beschaffenheit, daß sie nach dem 
pflichtmäßigen Gutachten des Eichmeisters keiner Wiederherstellung 
fähig sind, werden völlig unbrauchbar gemacht und das Metall dem 
Eigenthümer zurückgegeben. 
Dasselbe gilt auch von Waagebalken, deren Zapfen und Pfan— 
nen nicht gehörig gehärtet sind.
	        
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