Full text: Vollständige Darstellung des Maß- und Gewicht-Systems im Großherzogthum Hessen, nebst Anleitung zum Abgleichen und Stempeln der gesetzlichen Maße, Gewichte und Waagen, wie auch Vergleichung der vorzüglichsten Maße und Gewichte

Siebenter Abschnitt. 
Instruction für die Fasßeichmeister im Grosther⸗ 
zogthum Hessen. ) 
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§. 1. 
Vorgesetzte Behörde. 
Die Faßeichmeister, welche auf Widerruf angenommen werden, 
stehen unmittelbar unter dem Kreisbaumeister, dem sie als ihrer 
borgesetzten Behörde Achtung und Befolgung seiner gesetzmäßigen 
Anweisungen schuldig sind. 
§. 2. 
Geschäftsgang. 
Ueber alle wichtige Gegenstände haben die Faßeichmeister schrift— 
liche Anzeige bei dem einschlägigen Kreisbaumeister zu machen und 
hierbei die wegen des Geschäftsganges ertheilten Vorschriften zu 
beobachten. 
Von den Berichten und allen schriftlichen Anzeigen haben sie 
Concepte zurückzubehalten und dieselben, nebst den ihnen zugesandt 
werdenden Verfügungen, aufzubewahren. 
—A 
Geschäftsbezirk. 
Die Faßeichmeister haben keine bestimmte Bezirke, sondern ver⸗ 
richten ihr Amt einem Jeden, der sie hierzu auffordert. 
x) Diese Instruction ist unterm 30. October 1837 bereits erlassen worden.
	        
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