Full text: Vollständige Darstellung des Maß- und Gewicht-Systems im Großherzogthum Hessen, nebst Anleitung zum Abgleichen und Stempeln der gesetzlichen Maße, Gewichte und Waagen, wie auch Vergleichung der vorzüglichsten Maße und Gewichte

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Umständen eine höhere Geldstrafe, wegen der oben bemerkten größeren 
Vergehen, so wie wegen jedes andern Unterschleifs aber, weiter 
oerfügt werden wird. 
Es versteht sich hierbei von selbst, wird aber zur Warnung der 
Eichmeister noch ausdrücklich erklärt, daß durch die Dienstentlassung 
die von dem Richter auszusprechende Strafe nicht ausgeschlossen wird, 
die der des Dienstes Entlassene wegen der oben erwähnten größeren 
Vergehen, so wie wegen jedes andern Unterschleifs den Umständen 
nach verdient hat.
	        
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