Baden, Großherzogthum.
149
Baden, Großherzogthum.
e
74
r8
D,
5
75
35
Das am 10. November 1810 für das ganze Großherzogthum
verordnete neue Maß- und Gewichts-System gründet sich auf das
metrische Maß und Gewicht Frankreichs. Die wirkliche Einführung
des neuen Systems geschah aber nur nach und nach, und ward
erst im Jahr 1831 ganz vollendet, so daß von diesem Zeitpuncte
an die vielen Local-Maße und Gewichtie alle abgeschafft sind.
85. 41. Längenmasß.
Der Fuß hat 10 Zoll, und der Zoll 10 Linien à 10 Punkte.
Der Fuß ist 300 Millimeter, oder 12 großh. hess. Zoll —
l,2 großh. hess. Fuß lang.
100 badische Fuß —
30,000 französ. Meter 98,427 englische Fuß
120,000 großh. hess. Fugß 95,586 preuß.
102,789 baierische ⸗ 94,906 wiener⸗
105,407 frankf. ⸗ 104,716 würtemb.⸗
8.2. Ellenmaß.
X.
at
ss.
1
E
Die Elle besteht aus 2 Fuß und ist daher 600 Millimeter, oder
24 großh. hess. Zoll lang, d. h. sie ist mit der großh. hess. Elle
genau übereinstimmend.
100 badische Ellen —
60,000 französ. Meter 65,618 engl. Yard
100,000 großh. hess. Ellen 50,761 frankf. Stab
72,028 baierische ⸗ 89,963 preuß. Ellen
109,629 frankf. ⸗ 27,003 wiener ⸗
85,812 ⸗brab.⸗ 97,682 würtemb.⸗
8. 3 Wegmaß.
Die Meile hat 2 Wegstunden. Auf einen Grad des Aequa⸗
tors gehen 25 Wegstunden. Die Wegstunde ist 14814,8148 badische
Fuß — 17778 großh. hess. Fuß lang. 25 Wegstunden — 1 Myria⸗
meter.