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Baden, Großherzogthum. 151
Das Malter enthält (wie die Ohm) 150 Liter, oder 9600
großh. hess. Kubikzoll — 4,6875 großh. hess. Simmer.
100 badische Doppel-Sester —
30,000 Hectoliter 10,317 engl. Imp. Quarter
93,750 großh. hess. Simmer 54,584 preuß. Scheffel
104,584 frankfurter ⸗ 48,781 wiener Metzen
135,420 würtemb. Simri 80,951 baier. ⸗
8. 8. Gewicht.
Der Centner hat 10 Stein, oder 100 Pfund; das Pfund
hat 10 Zehenling, oder 100,Centaß à 10 Dekaß aà 10 Aß.
Die zehntheiligen Stufen abwärts vom Pfunde sind nur für
Rechnungen; für den Verkehr aber wird das Pfund, wie bisher,
nach rein fortgesetzten Halbirungen eingetheilt, bis zu den Richttheilen
herab, deren das Pfund 131,072 hat.
Das Pfund, welches in 32 Loth à 4Ouentchen ꝛc. eingetheilt
wird, ist das französische halbe Kilogramm, und stimmt mit dem
großh. hess. Pfunde vollkommen überein.
100 badische Pfund —
50,000 Kilogramm 110,230 engl. Avdpois-Pfund
100,000 großh. hess. Pfund 106,904 preuß. Handelspfund
89,286 baier. Handelspfund 106,900 würtemb.
106,857 frankf. leichte Plund 89,284 wiener
8,942 ⸗ schwere⸗
8S.9. Münzgewicht.
Durch die münchener Münzconvention der süddeutschen Zollver⸗
einsstaaten, so wie auch wiederholt durch die dresdener allgemeine
Münzconvention ist die Größe der Mark übereinstimmend mit dem
Gewichte der preuß. Mark auf 233,855 Gramm festgesetzt worden;
das sind — 14,9667 großh. hess. Loth.
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3h.
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§. 10. Medicinalgewicht.
Das Medicinalgewicht bleibt einstweilen noch das bisherige in
Deutschland gewöhnliche (nürnberger). Das badische Apothekerpfund
wiegt 357,780 Gramm, oder 22,89792 großh. hess. Loth.