152 Baden, Großherzogthum. Baiern, Königreich.
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Anmerkungen.
Das groͤßte anwendbare Laͤngenmaß in den Kauflaͤden ist die Ellez
das des Feldmessers die Ruthe oder Doppel⸗Ruthe; fuͤr sackfaͤhige Dinge
in der Regel der Sester; fuͤr Erz, Kalk, wo derselbe nicht in Klaftern
aufgesetzt oder gewogen wird, der Sester oder Doppel-Sester; fuͤr Fluͤssiges
die Stuͤtze oder Doppel-Stuͤtzez fuͤr Kohlen der 1 oder 2 Malter
haltende Korb oder die Wanne; fuͤr Gewichte der Centner. Groͤßere
Quantitaͤten werden mit diesen Maßen und Gewichten, kleinere mit den denselben
zunaͤchst entsprechenden Maßen und Gewichten, und nicht durch Wiederholung der
Zumessung und Abwiegung mit kleineren Gefaͤßen und Gewichten, gemessen und
zewogen, wo nicht die Betheiligten ein Anderes verabreden. Insbesondere ist die
Anwendung des Doppel-Sesters zum Messen groͤßerer Quantitaͤten sackfaͤhiger
Dinge durch solche Verabredung bedingt.
Baierin, Rönigreich.
Das vom 1. October 1811 an, und bezüglich etwas später, in
dem Königreiche Baiern, den Rheinkreis ausgenommen, eingeführte
Maß und Gewicht ist folgendes:
§. 1. Längenmaß.
Für das Längenmaß ist der altbaierische Fuß die Einheit. Der
Fuß wird in 12 Zoll, der Zoll in 12Linien eingetheilt. Dieser Fuß
ist bei 4. 130 Réaumur 129,38 alte pariser Linien oder 291,859
Millimeter lang; das sind 11,6744 gr. hess. Zoll S 1, 16744 gr. hess. Fuß.
100 baierische Fuß —
29,186 Meter 95,756 englische Fuß
116,744 großh. hess. Fuß 92,992 preuß. ⸗
97, 286 badische ⸗ 101,874 würtemb. ⸗
102,547 frankfurter ⸗ 92,331 wiener⸗—
Die Klafter hält 6 Fuß oder 1,7501 Meter, oder 70,046 großh.
hess. Zoll 7,0046 großh. hess. Fuß.
Die geometrische Ruthe hält 10 Fuß oder 2,9186 Meter, oder
11,6744 großh. hess. Fuß — 1,16744 großh. hess. Klafter.
8. 2. Ellenmaß.
Die baierische Elle hält 2 Fuß 103 Zoll und ist hiernach
333,01 Millimeter lang; das sind 33,3204 großh. hess. Zoll —
1,38835 großh. hess. Ellen.