Full text: Vollständige Darstellung des Maß- und Gewicht-Systems im Großherzogthum Hessen, nebst Anleitung zum Abgleichen und Stempeln der gesetzlichen Maße, Gewichte und Waagen, wie auch Vergleichung der vorzüglichsten Maße und Gewichte

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Großbritannien und Irland. 
100 Gallons — 
454, 346 Liter 
227,173 großh. hessische Maß 
125, 008 baierische ⸗ 
253,415 frankfurter Eichmaß 
233,360 hannöod. Kannen 
396,798 preußische Quart 
302897 badische Maß 
247,324 würtemb. Helleichmaß 
321,089 wiener Maß 
184,975 braunschw. Quartier. 
Wein- und Branntwein-Maße: 1 Tun hat 2 Butts oder 
Pipes, oder Z3 Puncheons, oder 4 Hogsheads, oder 6 Tierces, oder 
8 Barrels, und enthält circa 210 Imperial-Gallons. 
8.8. Gewichte. 
Die Einheit des Gewichts ist das alte Troy-Pfund, jetzt 
Imperial-Standard-Troy-Pfund genannt. 
Das alte Troy-Pfund (Troy-Pound) hat 12 Unzen oder 
240 Pfenniggewicht; die Unze (Ounce) hat 20 Pfenniggewicht 
oder 480 Grän; das Pfenniggewicht (Pennyweight) hat 
24 Grän (Grains); das Pfund hat also 5760 Grän. 
Ein Grän hat 20 Mites à 24 Doits à 20 Periots à 24 Blanks. 
Diese letztere Eintheilung wird aber selten angewendet. 
Das Troy-Pfund *) wiegt 373,246 Gramm, oder 23,8877 
großh. hess. Loth. 
Das Troy-Gewicht ist das Gold-, Silber- und Juwelen-Gewicht, 
sowie auch das Apothekergewicht. 
Als Apothekergewicht wird das Troy-Pfund eingetheilt in 
12 Unzen, oder 96 Drachmen, oder 288 Skrupel, oder 5760 Grän. 
Das Juwelengewicht ist das Karat, welches in 4 Grän, 
aber auch in Halbe, Viertel, Achtel ꝛc. eingetheilt wird, und wiegt 
20,531 Centigramm, oder 0,01314 großh. hess. Loth. 
Bei Perlen wird das Troy-Pfenniggewicht in 30, die Troy— 
Unze also in 600 Grän Perlengewicht eingetheilt. Demnach sind 
4 Grän Troy-Gewicht gleich 5 Grän Perlengewicht. 
J 
Ein Kubikzoll destillirtes Wasser wiegt, bei einem Barometerstande von 
30 Zoll und der Temparatur von — 62 Grad Fahrenheit, in der Luft 
mit Messinggewichten gewogen, 252,458 Troy-Graͤn, und nach dieser 
Bestimmung soll das Standard-Troy-Pfund wieder hergestellt werden, 
wenn es verloren gehen oder vernichtet oder beschaͤdigt werden sollte.
	        
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