Full text: Vollständige Darstellung des Maß- und Gewicht-Systems im Großherzogthum Hessen, nebst Anleitung zum Abgleichen und Stempeln der gesetzlichen Maße, Gewichte und Waagen, wie auch Vergleichung der vorzüglichsten Maße und Gewichte

202 Hannover, Königreich. Heidelberg. 
Die Mark wird für alle edle Metalle blos in 288 Graͤn ein⸗ 
getheilt. 
8§. 9. Medicinalgewicht. 
Das pfund hat 12 Unzen äà8 Drachmen à3 Skrupel 
uà 20 Gran. 
Das Arznei-Pfund enthält 24 hannoöverische Loth, und wiegt 
folglich 350,783 Gramm, oder 22,4501 großh. hess. Loth. 
S. 10. Juwelengewicht. 
Juwelen werden nach Karaten gewogen. Das Karat wird in 
Halbe, Viertel, Achtel ꝛe. eingetheilt. Auch wird dasselbe in 4 Grän 
eingetheilt. 
160 Karat sollen 9 Quentchen gleich seyn. Hiernach wiegt das 
hannöverische Juwelenkarat 205,537 Milligramm, oder 
0,01315 großh. hess. Loth. 
Heidelberg. 
Altes Maß und Gewicht. 
( Das neue Maß und Gewicht siehe unter der Rubrik Baden, Großherzogthum.) 
8. 1. Fußmaß. 
Der Werkschuh war 279,35 Millimeter lang; das sind 
11,174 großh. hess. Zoll — 1,1174 großh. hess, — 0,93117 neue 
bad. Fuß. 
8.2. Ellenmaß. 
Die Elle war der doppelte Werkschuh und daher 558,7 Milli⸗ 
Meter lang; das sind 22,348 großh. hess. Zoll — 0,93117 großh. 
hess. oder neue bad. Ellen. 
8. 3. Brennholzmaß. 
Das Mas war ein Rahmen, welcher im Lichten 43 Werlkschuh 
Höhe und eben so viel Breite hatte. Die Länge des Scheitholzes 
betrug 3 bis 4 Schuh.
	        
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