Kassel, Kurhessen. 217
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Scheitlänge 4 Fuß. Ihr Kubik-Inhalt beträgt demnach 144 Kubikfuß;
das sind 3,4291 Steren, — 219,462 großh. hess. Kubikfuß.
100 kurhessische Klafter — 219,46 großh. hess. Stecken,
100 großh. hess. Stecken —46,57 kurhessische Klafter.
Sollte der Verbrauch des Holzes andere Längen erfordern, so
muß die Klafter entweder in der Höhe oder in der Weite darnach
berändert werden, so daß obiger Kubik-Inhalt herauskommt.
24 Klafter unter a — 28 Klafter unter b.
Das Reißerholz wird in Wellen von 6 Fuß Länge und 3 Fuß
Umfang so dicht als möglich gelegt und gebunden.
§. 8. Markgewicht.
Die Münz-Mark hat seit dem Jahre 1838 die Schwere der
oreußischen Mark. (Siehe den Art. Preußen.)
S. 9. Medicinalgewicht.
Das Medicinalgewicht ist das in Deutschland gewöhnliche
alte Nürnberger.
Nach der Leinenordnung vom 29. December 1829 für die Pro—
vinz Niederhessen (ohne Schaumburg) und den Kreis Hersfeld
müssen die Haspel eine Länge von 4 kasseler Ellen und 3 Zoll im
Umfange ergeben; das sind 94,141 großh. hess. Zoll, oder 3,92254
großh. hess. Ellen. Jeder Strang soll 30 Gebinde, jedes Gebinde
jo Fäden, oder 20 Gebinde, jedes zu 60 Fäden, enthalten.
Die Länge und Breite, welche ein Stück Leinen der
folgenden Gattungen haben muß, sind folgendermaßen bestimmt:
1) hessisches Schock Leinen (Bleichtuch) roh, 60 kasseler Ellen
Länge und J bis 8Breite;
zgebleichtes Schocktuch in Stücken zu 30 Ellen Länge und 3 Ellen
Breite;
Hede⸗Leinen (Segeltuch, Sacktuch), Ellen Breite, die Länge
nach der Angabe auf dem Mangezeichen;
Stiege-Leinen, 20 Ellen Länge und 3 Ellen Breite Cauf
Bestellung auch FBreite);
Hundert⸗Leinen, 25 Ellen Länge und J Ellen Breite.
. 10 Garnmaß.
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