Full text: Vollständige Darstellung des Maß- und Gewicht-Systems im Großherzogthum Hessen, nebst Anleitung zum Abgleichen und Stempeln der gesetzlichen Maße, Gewichte und Waagen, wie auch Vergleichung der vorzüglichsten Maße und Gewichte

* 
Erdmeridianquadranten als Grundeinheit anzunehmen, welcher die 
Franzosen zuerst practischen Werth verliehen, *) einging, daß sie 
x) Als naͤmlich 1789 die meisten Handelsstaͤdte Frankreichs darum einerlei Maß 
und Gewicht begehrten, weil die Ungleichfoͤrmigkeit nur zu Miß— 
braͤuchen und Betruͤgereien Anlaß gibt, welche den Credit 
untergraben, auf den der Handel gestuͤtzt seyn muß, wie aus 
dem Tableau comparatif des demandes des trois ordres ersichtlich ist, 
nahm de Bonnay die erste Veranlassung in der constituirenden National⸗ 
Versammlung vom 8. Mai 1790 diesen Gegenstand, unter andern, auf 
folgende Weise zu beruͤhren: „dieses sehnliche Verlangen des groͤßeren Theils 
der Nation wuͤrde, wenn es auch der Handelsstand nicht thaͤte, schon die 
Vernunft zu erkennen geben.“ In gleichem Sinne drang Abbèé Morellet 
in seinem Prospectus du hictionaire de commereeé ebenfalls auf eine 
solche Verbesserung. Hierauf wurde decretirt, den Koͤnig zu ersuchen, die 
Verbesserung aus allen Kraͤften zu unterstuͤtzen und auch an den Koͤnig von 
England zu schreiben, damit die londoner Societaͤt und die pariser Akademie 
der Wissenschaften Commissionen zur gemeinschaftlichen Bearbeitung eines 
neuen Systems ernennen koͤnnten, was jedoch durch die bald darauf einge⸗ 
tretene traurige Katastrophe unterblieb, bis am 26. Maͤrz 1791 Talleyrand- 
périgord die Motion wieder erneuerte, und sogleich Commissarien in den 
beruͤhmten Maͤnnern Borda, Lagrange, Lavoisier, Tillet, Laplace, 
Monge u. Condorcet ernannt wurden. Außer den bereits genannten findet 
man die uͤbrigen Mitarbeiter meistens in den Annales de Chimie verzeichnet. 
Man beschloß nunmehr das aͤußerst muͤhsame und kostspielige Geschaͤft, 
die sorgfaͤltigste Messung des mittelsten Grades von einem Viertel des 
Meridians von Paris, wovon dann ein bestimmter Theil als Grundeinheit 
angenommen, und alles andere Maß und Gewicht aus derselben hergeleitet 
werden sollte. Einstweilen jedoch nahm man den 10millionsten Theil des 
Quadranten oder Viertels dieses Meridians zum Grundmaße an, welches 
man Meter (Moͤtre) nannte, bestimmte es nach den fruͤheren Erdgrad⸗ 
Messungen von Lacaille u. A. in Peru und Frankreich auf 3 Fuß O Zoll 
118 Linien pariser Maß, und bildete daraus das neue metrische 
Maß- und Gewicht-System, welches sodann durch ein Decret vom 
1. August 1793 gesetzlich angenommen wurde. Dasselbe erhielt indessen durch 
ein Decret des National-Convents vom 7. April 1795, auf den Worschlag 
des Deputirten Prieur, zum Theil ganz andere Benennungen und Bestim⸗ 
mungen. Zufolge der nachher von Delambre und Méchain vollendeten 
neuen Gradmessung zwischen Duͤnkirchen und Barcellona zeigte sich eine 
Verschiedenheit von Ih Linien, um welche der Meter kuͤrzer werden mußte; 
daher man denselben durch das Gesetz vom 22. Juni 1799 (4. Messidor, 
Jahr VII.) definitiv auf 3 Fuß O Zoll 11566 Linien oder 443,296 alte 
dariser Linien festsetzte. 
Dieses Maß wird jederzeit, nach der Decimalrechnung, entweder ver—⸗ 
zroͤßert oder verkleinert, und die Hinzufuͤgung der griechischen oder lateinischen
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.