Full text: Vollständige Darstellung des Maß- und Gewicht-Systems im Großherzogthum Hessen, nebst Anleitung zum Abgleichen und Stempeln der gesetzlichen Maße, Gewichte und Waagen, wie auch Vergleichung der vorzüglichsten Maße und Gewichte

277 
etwas früher, im Canton Glarus aber erst vom 1. Januar 1839 an) 
gesetzlich verordnet. 
Schweiz. 
8. 1. Längenmaß. 
Die Grundeinheit des neuen Maßes und Gewichtes ist der 
schweizerische Fuß, welcher genau 3 Decimeter oder 300 Millimeter 
lang ist, und in 10 Zoll à 10 Linien à 10 Striche eingetheilt wird. 
(Wegen der Vergleichungen, s. Baden, Großherzogthum 8. 1.) 
Die Klafter von 6 Fuß — 1,8 Meter, — 7,2 großh. hess. 
Fuß, dient zu technischen Ausmessungen. 
rk; 
ve⸗ 
egt 
Die Ruthe, als geometrisches Längenmaß, hat 10 Fuß, und 
ist also 3 Meter, oder 12 großh. hess. Fuß — 1,2 großh. hess. 
Klafter lang. 
Die Wegstunde, als geometrisches Längenmaß, hat 16000 
Fuß oder 4800 Meter, oder 1920 großh. hess. Klafter. 
ey 
WV 
F. 2. Ellenmaß. 
Die Elle besteht aus 2 Fuß, und ist mithin 600 Millimeter, 
oder 24 großh. hess. Zoll lang, d. h. sie ist übereinstimmend mit der 
großh. hess. Elle. 
Der Stab hat 4 Fuß, und enthält folglich 1,2 Meter, oder 
48 großh. hess. Zoll — 2 großh. hess. Ellen. 
Beide Maße werden in Halbe, Viertel u. s. f. eingetheilt. 
Wegen der Vergleichungen s. Hessen, Großherzogthum, 8. 2.) 
am 
die 
De. 
cen, 
f⸗ 
ch. 
der 
62 
och 
8. 3. Flächenmaß. 
Der Quadratfuß hat 100 Quadratzoll, und enthält 0,09 
Quadrat⸗Meter, oder 1,44 großh. hess. Quadratfuß. 
Die Quadratklafter hat 36 Quadratfuß, und enthält also 
3,24 Quadrat⸗Meter, oder 531,84 großh. hess. Quadratfuß. 
Die Quadratruthe, als Feldmaß, hat 100 Quadratfuß, 
und enthält mithin 9 Quadrat-Meter, oder 144 großh. hess. Quadrat⸗ 
Fuß. 
Die Juchart, als größeres Feldmaß, hat 400 Quadratruthen, 
und enthält folglich 36 Aren, oder 576 großh. hess. Quadratklafter 
— 1.,44000 großh. hess., oder 1 badischen Morgen. 
18*
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.