Full text: Vollständige Darstellung des Maß- und Gewicht-Systems im Großherzogthum Hessen, nebst Anleitung zum Abgleichen und Stempeln der gesetzlichen Maße, Gewichte und Waagen, wie auch Vergleichung der vorzüglichsten Maße und Gewichte

Schweiz. Solothurn, Schweizer⸗Canton. 279 
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48 
8. 7. Gewicht. 
Die Einheit des Gewichts ist das Pfund, welches genau einem 
seen zrd wosischen Kilogramm, oder dem großh. hess. Pfunde 
gleich ist. 
Das Pfund wird auf zweierlei Art eingetheilt: für den 
Berkehr in 32 Loth (oder in 16 Unzen) und fortgesetzten Halbirungen; 
für wissenschaftliche Zwecke, sowie für Münzen, Gold und Silber⸗ 
Waaren in 500 Gramm, welche den französischen Grammen gleich sind. 
Der Centner hat 100 Pfund, und wiegt mithin 50 Kilogramm. 
(Wegen der Vergleichungen s. Hessen, Großherzogthum, 8. 10.) 
Das bisherige Mediecinalgewicht wird einstweilen, aber 
blos für die Verfertigung der Recepte, noch beibehalten. 
das 
ess. 
nau 
eit. 
n⸗ 
Soltothurn, Schweizer-Canton. 
(Das neue schweiz. Maß und Gewicht sehe man im Art. Schweiz.) 
Die bisherigen Maße und Gewichte find nach der Verordnung 
hom 31. Mai 1824 folgende: 
el) 
ann 
aen 
ein. 
5. 1. Längenmaß. 
Der Fuß ist 130 alte pariser Linien oder 293,258 Millimeter 
lang; das sind 11,7303 großh. hess. Zoll — 1,17303 großh. 
hefs. Fuß. 
100 solothurner Fuß — 
29,326 Meter 96,215 englische Fuß 
117,303 gr. hess. Fuß 97,753 badische — 
100,479 baierische ⸗ 102,362 würtemb. ⸗ 
103,039 frankf. ⸗ 93,438 preuß. 
97,753 n. schweiz. 92,773 wiener 
ot), 
ser 
der 
daß 
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8.2. Ellenmaß. 
Die Elle ist 545,9 Millimeter, oder 21,836 großh. hess. Zoll 
— 0,90983 großh. hess. Ellen.
	        
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