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Warschau. Weimar, Großherzogthum. 205
d. 8. Münz⸗, Gold- und Silber-Gewicht.
Das Münz-, Gold- und Silber-Gewicht ist die köln. Mark.
5. 9. Medieinalgewicht.
Das polnische Medicinalgewicht, welches die in Deutsch—
land gewöhnliche Eintheilung hat, wiegt 28 Loth 1 Drachme 11 Gran,
42,626 Milligramm des Handelsgewichts, oder 358,510626 französ.
Gramm; das sind 22,9447 großh. hess. Loth.
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Weimar, Großherzogthum.
8. 4. Längenmaß.
Der gesetzliche Werkfuß wird in 12 Zoll und der Zoll in
12 Linien eingetheilt. Er ist seit dem 1. Januar 1810 auf 125 alte
bariser Linien — 281,979 Millimeter festgesetzt worden; das sind
11,27916 großh. hess. Zoll — 1,12792 großh. hess. Fuß.
100 weimarische Fuß —
28,198 Meter 92,514 englische Fuß
112,792 gr. hess. Fuß 93,993 badische—
36,615 baier. ⸗— 98,425 wurtemb.
99,076 frankf. ⸗ 89,844 preuß.
96,537 hannöwv. ⸗ 88,814 braunschw.⸗
98,012 kassele⸗89,205 wiener ⸗
98,039 gothaer Fuß.
Die Klafter besteht aus 6 Fuß und ist also 1,69187 Meter,
oder 67,6748 großh. hess. Zoll — 6,76748 großh. hess. Fuß lang.
Die Ruthe ist 16 Fuß oder 4,51166 Meter, oder 1,80466
zroßh. hess. Klafter lang. Bei dem Feldmaße erhält dieselbe eine
zehntheilige Eintheilung.
Die Landmeile ist 1631 Ruthen — 7358,5 Meter, oder
2943,4 großh. hess. Klafter lang.
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S. 2. Ellenmaß.
Die Elle ist der doppelte Fuß und daher 503,9573 Millimeter,
—VVV