Full text: Vollständige Darstellung des Maß- und Gewicht-Systems im Großherzogthum Hessen, nebst Anleitung zum Abgleichen und Stempeln der gesetzlichen Maße, Gewichte und Waagen, wie auch Vergleichung der vorzüglichsten Maße und Gewichte

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so findet er sie hier gegeben in der Klafter, welche 10 Fuß oder 
100 Zoll beträgt, wofür dasselbe gilt, was oben rücksichtlich des 
Tentners bemerkt worden. 
Auch hier ließ man Anfangs einen Werkfuß von 12 solcher Zoll 
zu; allein die Handwerker fanden es bald bequemer, blos nach Zoll 
zu zählen und so unbewußt das Decimalsystem anzunehmen. 
Zu den Vortheilen, welche nun das neue hessische Maß- und 
Gewicht-System sowohl bei seinen Meßwerkzeugen, als auch durch 
die leichte Vergleichung der Einheiten unter sich gewährt, kommt noch 
der weitere Vortheil, daß die Maß- und Gewichts-Gattungen so leicht 
mit den französischen Maßen und Gewichten verglichen werden können. 
So entspricht das neue hessische Prund dem 3 Kilogramm; der hessische 
Schoppen 3 Liter; das hessische Simmer 32 Liter; der neue hessische 
Fuß 3 Meter, und so lassen sich die weiteren Vergleichungen der 
übrigen Abtheilungen der Einheiten der hessischen Maße und Gewichte 
mit jenen der französischen bequem anstellen. 
Nach dieser Darstellung der Sache wird es jedem einleuchtend 
genug seyn, welche Vortheile das großherzoglich hessische neue Maß— 
und Gewicht-System darbietet, Vortheile, welche schwerlich das 
eines andern Staates gewährt. 
Bei der Feststellung der Meßwerkzeuge und Gewichte hat man 
zwar die bequemsten und der alten Gewohnheit entsprechenden Ein— 
heiten gewählt; allein sie sind gleichzeitig dergestalt unter einander 
zu einem harmonischen Ganzen verbunden worden, daß alle aus einer 
gemeinschaftlichen Einheit abgeleitet werden konnten, wie dieß die 
allerhöchste Verordnung vom 10. December 1817 that, welche den 
Zoll als die kleinste Einheit bei allen Maß- und Gewichts-Gattungen 
zu Grunde legte. 
Aus der Bildungsart der gebräuchlichen Maßeinheiten geht 
natürlich hervor, daß die neuen Maß- und Gewichts-Gattungen der 
Mittelzahl der verschiedenen früher bestandenen Maße und Gewichte 
möglichst nahe kommen mußten. 
Das neue großherzoglich hessische Maß- und Gewicht-System 
entspricht demnach, wissenschaftlich betrachtet, allen Anforderungen, 
welche man an ein System machen kann, während es, von practischer 
Seite betrachtet, den geistigen und körperlichen Kräften, wie den 
Bedürfnissen der Menschen vollkommen zusagt. Und die Erfahrung 
hat auch diese Ansicht schon jetzt bewährt; denn kein bekanntes Maß— 
und Gewicht-System irgend eines andern Staates wurde in so kurzer
	        
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