310 Würtemberg, Königreich.
Ein solches Zubermaß heißt Kalkscheffel, von welchem also 4 einen
Eimer nach der Helleiche machen. Der Kalk darf nicht gehäuft
gemessen werden.
Wird der Mörtel oder die Mauerspeise in Kübeln abgegeben,
so soll halten 1Kübel 4 Helleichmaß, und 1 Kasten 24 Kübel.
Der Karren oder Kasten Sand soll 8 Kubikfuß halten.
§.9. Handelsgewicht.
Der Centner hat 104 Pfund, das Pfund 32 Loth, das
Loth 4 Quentchen. Dieses Gewicht wird in das schwere und in
das le ichte Gewicht eingetheilt. Wenn man nämlich die 104 Pfund
des leichten Gewichts, welche einen Centner ausmachen, nur für
100 Pfund rechnet, so heißt solches das schwere Gewicht. Dieses
schwere Pfund ist also ein bloßes Rechnungspfund.
Das (leichte) Pfund, welches aus 2 köln. Marken besteht,
wiegt 467,728 Gramm, oder 29,9346 großh. hess. Loth.
Der Centner enthält also 48,6437 Kilogramm, oder 97,2874
zroßh. hess. Pfund.
100 würtemb. Cleichte) Pfund —
16,773 Kilogramm 103,115 engl. Avdps. Pfund
3,546 großh. hessische Pfund 93,846 badische
833,523 baierische ⸗ 100,004 preußische ⸗
99,960 frankf. leichte ⸗ 83,521 wiener
2,1556 ⸗ schwere⸗— 96,590 kasseler schwere ⸗
36,614 hamburger 93,827 bremer
8.9. Münzgewicht.
Durch die Münz-Convention vom 25. August 1837 ist die Größe
der Münzmark auf 233,855 Gramm festgesetzt worden; das sind
14,9667 großh. hess. Loth.
8. 10. Medieinalgewicht.
Das Medicinalgewicht ist das alte Nürnberger mit der gewöhn—
lichen Eintheilung. Das würtemberg. Pfund wiegt 357,647 Gramm;
das sind 22,8894 großh. hess. Loth.