Full text: Vollständige Darstellung des Maß- und Gewicht-Systems im Großherzogthum Hessen, nebst Anleitung zum Abgleichen und Stempeln der gesetzlichen Maße, Gewichte und Waagen, wie auch Vergleichung der vorzüglichsten Maße und Gewichte

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stände von dem Ende B die Dimensionen der Fruchtmaße 
bezeichnen. So ist 
a B die Höhe und Weite eines Simmer, 
B halben Simmers, 
bB Kumpfs, 
IB halben Kumpfs, 
e——B „u Gescheids, 
e—B 2 „halben Gescheids, 
BV / / Mäßchens. 
Fig. 10 stellt die Hobelbank, auf welcher die hölzernen Frucht⸗ 
maße abgehobelt werden, von oben angesehen, vor. I 
AB ist eine 23 Zoll dicke und 21 Zoll, im Gevierten, große 
Platte von hartem, wohlausgetrocknetem Holze, welche sich 
hinten in einen Sitz endigt und auf 3 Füßen ruht, von denen 
sich zwei an der vorderen Seite der Platte und der dritte 
hinten, unter dem Sitze, befinden. Diese Füße, welche die 
zewöhnliche Stuhlhöhe haben, sind nicht in die Platte, sondern in 
Leisten, die unter denselben in Nuthen eingeschoben sind, eingesteckt. 
ind 3 halbkreisförmige, 1 Zoll hohe Reife, die oben auf der 
Platte aufgeschraubt sind, und deren äußere und innere Um— 
zänge den inneren und äußeren Umfängen der Fruchtmaße 
entsprechen; so entspricht der äußere Umfang des Reifes a 
dem Simmer und der innere Umfang desselben dem halben 
Simmer; ferner, der äußere Umfang des Reifes d dem Kumpfe 
und der innere Umfang desselben dem halben Kumpfe, und 
endlich der äußere Umfang des Reifes o dem Gescheide und 
der innere dem halben Gescheide und Mäßchen. 
Bei d, in einem Puncte, welcher der gemeinschaftliche 
Berührungspunct der drei Reife seyn würde, wenn diese volle 
Kreise bildeten, ist eine Oeffnung angebracht, die schräg durch 
die Platte geht, und in welcher ein doppeltes Hobeleisen durch 
einen Keil in einem Winkel von 45 Grad festgehalten wird. 
Bei dem Gebrauche dieses Werkzeuges wird das Gefäß, welches 
beim Abgleichen zu groß befunden worden ist, und daher an seinem 
oberen Rande abgenommen werden muß, umgestülpt und an dem 
entsprechenden Reife herumgedreht, wobei das Gefäß fest auf die 
Platte des Werkzeugs aufgedrückt werden muß. 
Fig. 11 ist die Bleiwaage. 
Fig. 12 ist ein Senkblei.
	        
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