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Vierter Abschnitt.
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Beschaffenheit, Abgleichung und Stempelung
der Maße, Gewichte und Waagen.
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Längenmaße.
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8. 15.
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Dite Klafterstange.
Die Klafterstange besteht aus einer 100 Normal-⸗Zoll oder 10 Fuß
langen Stange, welche an beiden Enden mit eisernen Kappen ver⸗
sehen ist. Jeder Fuß ist mit einem Nagel und die Mitte der Stange
mit zwei bezeichnet; die beiden Endfuße sind in 10 Zoll eingetheilt
und mit kleineren Nägeln bezeichnet.
Beschaffenheit und Fehlergrenze derselben.
Die Klafterstange darf gestempelt werden, wenn sie aus wohl⸗
getrocknetem, gerade gewachsenem Holze besteht, die Kappen solid
daran befestigt sind, und wenn ihre Länge die wahre Länge um nicht
mehr als zwei Linien übertrift.
Jede zu kleine Klafter ist verwerflich, da sie durch den Gebrauch
ohnedieß kürzer wird.