Full text: Vollständige Darstellung des Maß- und Gewicht-Systems im Großherzogthum Hessen, nebst Anleitung zum Abgleichen und Stempeln der gesetzlichen Maße, Gewichte und Waagen, wie auch Vergleichung der vorzüglichsten Maße und Gewichte

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von letzterem ganz weggeschoben hat, befestige man die Klafterstange 
mittelst Schrauben-Zwingen dergestalt an die rechte Seite des Stabes 
a A, daß das eine Ende derselben genau an das Winkelstück der 
Hülse Bäanstößt und ihre eingetheilte Seite mit der oberen Seite des 
Stabes in einer Ebene liegt. (Siehe Fig. 1*8 Tafel 1.) Nun prüfe 
man mittelst des Winkelhakens die dem Stabe anliegende Hälfte der 
Klafterstange und deren Unterabtheilungen; stimmt alles überein, dann 
prüfe man auf die nämliche Weise die andere Hälfte derselben. 
G. 21. 
Stempelung derselben. 
Der Stempel ist derselbe wie bei der einfachen Klafterstange. 
Das Zeichen G. H. wird in die Mitte der ganzen Länge und 
der Buchstabe des Eichamtes dicht vor die Kappen gebrannt. 
Die Meßkette. 
6§. 22. 
Die Meßketten erhalten die Länge von 5 Klaftern, oder 80 Fuß, 
und werden, ihrer großen Veränderlichkeit wegen, nicht gestempelt, 
sondern müssen von denjenigen, welche sie gebrauchen, oft mit einer 
Klafterstange auf ebenem Boden verglichen werden. 
6. 23. 
Die Zollstäbe. 
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Die Zollstäbe bestehen entweder aus einem einzigen Stücke oder 
aber, um sie bequemer aufbewahren, selbst auch in der Tasche tragen 
zu können, aus mehreren kürzeren, durch Gewinde mit einander 
verbundenen Gliedern; auch fertigt man solche zum Auseinander⸗ und 
Zusammenschieben eingerichtet. 
Jene, welche immer unverändert ihre ganze Länge behalten 
müssen, sind im Durchschnitte quadratische oder flachviereckige Stäbe 
oder Schienen von verschiedener Länge, deren Beschaffenheit sich nach 
jener der Gegenstände richtet, die man gewöhnlich mit ihnen abzu⸗ 
messen gedenkt. Daher fertigt man solche, aus einem Stücke bestehende, 
Zollstäbe sowohl von fünf, vier, drei, zwei und einem Fuß. 
Die Eintheilung der gewöhnlichen Zollstäbe geschieht in einzelne 
Zolle oder Abtheilungen von 5 zu 5 oder 10 zu 10 Zoll; bei feineren 
Zollstäben wird der erste Zoll in Linien getheilt.
	        
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