Full text: Vollständige Darstellung des Maß- und Gewicht-Systems im Großherzogthum Hessen, nebst Anleitung zum Abgleichen und Stempeln der gesetzlichen Maße, Gewichte und Waagen, wie auch Vergleichung der vorzüglichsten Maße und Gewichte

60 
Sind fie zum Auseinander- oder Zusammenschieben eingerichtet, 
so erhalten die einzelnen Glieder entweder 5 oder 10 Zoll Länge. 
Zahlen oder Zeichen, wodurch größere Abtheilungen als Jolle 
bemerkbar gemacht werden sollen, dürfen nur von 5 zu 53 oder von 
10 zu 10 Zoll beigesetzt werden. 
Die Markirungen der Theilung auf gewöhnlichen hölzernen Zoll⸗ 
stäben werden mit scharfen Meißeln, deren Schneiden so lang seyn 
müssen, wie der jedesmalige Theilstrich, eingeschlagen; bei Zollstäben 
von feinem Holze werden die Einschnitte entweder mit schwarzer 
Del⸗ oder Firniß-Farbe eingelassen, oder in dieselbe Streifchen von 
Messing- oder Silber-Blech, auf der hohen Kante stehend, eingetrieben 
und das Ganze abgeschliffen, so daß die Bleche dann die Theilstriche 
vorstellen. Auf Metall werden die letzteren entweder auch durch Ein⸗ 
schlagen mittelst Meißeln, oder die besseren und feineren, durch 
Einschneiden mit sogenannten Reißhaken hervorgebracht. 
§. 24. 
Beschaffenheit und Fehlergrenze derselben. 
Hölzerne Zollstäbe dürfen alsdann gestempelt werden, wenn sie 
bon gutem festen Holze, z. B. Birnbaum⸗, Ahorn⸗, Buchs⸗ oder 
Eschen-Holze ꝛc. gefertigt sind, kein Theilstrich mehr als Linien 
diesseitss oder jenseits vom Wahren abweicht und die ganze Länge 
nicht im geringsten zu klein ist; des Eintrocknens wegen dürfen sie 
um eine Linie zu groß seyn. 
Metallene Zollstäbe dürfen gestempelt werden, wenn die Flächen 
derselben, worauf sich die Theilungen befinden, eben abgeschliffen 
sind, kein Theilstrich mehr als S Linien diesseits oder jenseits vom 
Wahren abweicht, und die ganze Länge nicht im geringsten zu klein ist. 
§. 25. 
Pruͤfung derselben. 
Zur Prüfung der gewöhnlichen hölzernen Zollstäbe bedient man 
sich des, Fig. 1 Tafel J., abgebildeten Werkzeugs und beobachtet dabei 
ganz genau das für die Prüfung der Klafterstangen angegebene 
Verfahren. Die Prüfung der feineren hölzernen oder metallenen 
Zollstäbe geschieht mittelst des Stangen- und Feder⸗Zirkels, indem 
man mit jenem zuerst die ganze Länge des Zollstabes und die einzelnen 
Glieder desselben auf das genaueste mit dem Normalstabe vergleicht.
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.