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schwalbenschwanzförmige Nuthe eingefalzt, worin sich der Schieber «
auf- und niederschieben und mittelst der Stellschraube e feststellen läßt.
An diesem Schieber ist ein Zeiger d angebracht, welcher das verlangte
Maß durch seine scharfe Kante genau angiebt.
In Fig. 6 ist die Einrichtung des Schiebers mit seinem Zeiger
näher ersichtlich.
Die Markirungen der Fuße gehen durch die ganze vordere Seite
des Stabes und werden, von unten aufwärts, beziffert; die Ein⸗
cheilung der beiden letzten Fuße in Zolle und Striche ist auf der
linken Seite der Nuthe angebracht und zwar so, daß die Markirungen
der Zolle, welche ebenfalls mit Zahlen bezeichnet werden, quer durch
diese Seite, jene aber der Striche nur bis zur Hälfte derselben gehen,
wie in Fig. 7, welche einen Theil des eingetheilten Stabes in
ngatürlicher Größe darstellt, zu ersehen ist.
8. 28.
Beschaffenheit und Fehlergrenze desselben.
Das Militär- oder Personen-Maß darf gestempelt werden:
wenn der Stab desselben aus wohlgetrocknetem, gerade gewach⸗
enem gutem Holze verfertigt ist, und auf dem Fußbrette
winkelrecht aufsitzt;
wenn die Markirungen der Theilstriche und die Zahlen deutlich
auf dem Stabe aufgeschlagen sind, und
wenn kein Theilstrich um mehr als Linien diesseits oder
jenseits vom Wahren abweicht und die ganze Länge der 8 Fuß
nicht im geringsten zu klein ist.
N
2)
3)
6§. 29.
Der Stempel besteht aus dem Zeichen G. H. und dem Buch—⸗
staben des Eichamtes. Ersteres wird an das obere Ende des Stabes,
dicht über den letzten Theilstrich, und der Buchstabe des Eichamtes
an das untere Ende des Stabes, oder dem Anfangspuncte der
Theilung, eingebrannt. (Siehe Fig. 5 Tafel VIJ.
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