Full text: Vollständige Darstellung des Maß- und Gewicht-Systems im Großherzogthum Hessen, nebst Anleitung zum Abgleichen und Stempeln der gesetzlichen Maße, Gewichte und Waagen, wie auch Vergleichung der vorzüglichsten Maße und Gewichte

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120 Fäden gehen auf das Gebund und 12 Gebund bilden den 
Strang. 
Für den Zwirn erhält der Haspel den halben Durchmesser oder 
8. 335. 
Beschaffenheit desselben.“ 
Der Haspel darf gestempelt werden: 
1) wenn er von ganz trockenem Holze verfertigt und rein gear⸗ 
beitet ist; 
wenn die Zapfen an den Speichen des großen Rades gut in 
die Nabe eingeschoben sind; 
3) wenn das kleine Rad 60 Zähne hat und solche genau einge⸗ 
theilt sind, und 
wenn das große Rad genau den vorgeschriebenen Umfang 
hat. 
8. 36. 
Stempelung desselben. 
Der Stempel besteht aus dem Buchstaben des Eichamtes und 
dem Zeichen G. VU. 
Ersterer wird am äußersten Ende der Speiche auf den Abschnitt, 
und letzteres auf die Vorderseite der Nabe aufgebrannt. (Siehe 
Fig. 10 Tafel vI.) 
Körper- und Hohl-Maße. 
S. 37. J 
Der Stecken.«“ —* 
Der neue Stecken enthält 100 Decimal⸗Cubikfuß und kann in 
halbe und viertel Stecken eingetheilt werden. 
n 
8. 38. —— 
Steckenrahmen mit fester Querschiene. 
Um ganze, halbe und viertel Stecken für jede vorkommende 
Scheitlänge bequem messen zu können, sind viereckige starke Rahmen 
erforderlich, welche die nachstehenden Breiten, im Lichten, erhalten:
	        
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