Full text: Vollständige Darstellung des Maß- und Gewicht-Systems im Großherzogthum Hessen, nebst Anleitung zum Abgleichen und Stempeln der gesetzlichen Maße, Gewichte und Waagen, wie auch Vergleichung der vorzüglichsten Maße und Gewichte

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auf die beiden Querhölzer, in die Mitte derselben, gebrannt. 
Der Buchstabe des Eichamtes kommt bei unbeschlagenen Rah— 
men dahin zu stehen, wo die Querhölzer in die Seitenpfosten 
eingelassen sind, und zwar so, daß derselbe zu beiden Seiten 
zugleich auf den Querschienen und den Seitenpfosten steht. 
Bei beschlagenen Rahmen hingegen, wird dieser Buchstabe auf 
die innere Seite der Seitenpfosten, da wo solche auf den 
Querhölzern aufsitzen, eingebrannt. 
Die Zahl, welche die zugehörige Scheitlänge anzeigt, wird 
neben das Zeichen G. H. gesetzt. (Siehe Fig. 11 Tafel VI) 
Bei Rahmen mit beweglicher Querschiene wird das Zeichen 
des Eichamtes dicht oben und unten an die Höhenstriche der 
beiden Seitenpfosten und das Zeichen G. H. auf die bewegliche 
Querschiene und oben auf die Seitenpfosten gebrannt; damit 
jedoch die Seitenpfosten nicht unbemerkt herausgenommen wer⸗ 
den können, wird auf der inneren Seite derselben, da wo 
sie auf dem unteren Querholze aufsitzen, der Buchstabe des 
Eichamtes aufgebrannt. (Siehe Fig. 12 Tafel vrJ)J. 
8§. 42. 
Dimensionen der Wellen. 
Die Wellen müssen 50 Zoll Länge und 10 Zoll Durchmesser 
enthalten. 
Dimensionen der Lohrindengebunde. 
Die zum Verkaufe bestimmten Lohrindengebunde müssen einen 
Durchmesser von 15 Normalzoll und eine Länge von 40 Normalzoll 
8. 5. 
Kalkmaße. I 
Der Kalk wird nach Bütten verkauft, welche 10 neue Cubikfuß 
Inhalt haben. 
Diese Bütten sind viereckige Kasten, die 20 Zoll ins Gevierte 
zur Grundfläche und 25 Zoll Höhe haben. 
Für halbe Bütten, von 5 Cubikfuß, bleibt die Grundfläche, nur 
die Höhe wird halbirt und hat daher 123 Zoll.
	        
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