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auf die beiden Querhölzer, in die Mitte derselben, gebrannt.
Der Buchstabe des Eichamtes kommt bei unbeschlagenen Rah—
men dahin zu stehen, wo die Querhölzer in die Seitenpfosten
eingelassen sind, und zwar so, daß derselbe zu beiden Seiten
zugleich auf den Querschienen und den Seitenpfosten steht.
Bei beschlagenen Rahmen hingegen, wird dieser Buchstabe auf
die innere Seite der Seitenpfosten, da wo solche auf den
Querhölzern aufsitzen, eingebrannt.
Die Zahl, welche die zugehörige Scheitlänge anzeigt, wird
neben das Zeichen G. H. gesetzt. (Siehe Fig. 11 Tafel VI)
Bei Rahmen mit beweglicher Querschiene wird das Zeichen
des Eichamtes dicht oben und unten an die Höhenstriche der
beiden Seitenpfosten und das Zeichen G. H. auf die bewegliche
Querschiene und oben auf die Seitenpfosten gebrannt; damit
jedoch die Seitenpfosten nicht unbemerkt herausgenommen wer⸗
den können, wird auf der inneren Seite derselben, da wo
sie auf dem unteren Querholze aufsitzen, der Buchstabe des
Eichamtes aufgebrannt. (Siehe Fig. 12 Tafel vrJ)J.
8§. 42.
Dimensionen der Wellen.
Die Wellen müssen 50 Zoll Länge und 10 Zoll Durchmesser
enthalten.
Dimensionen der Lohrindengebunde.
Die zum Verkaufe bestimmten Lohrindengebunde müssen einen
Durchmesser von 15 Normalzoll und eine Länge von 40 Normalzoll
8. 5.
Kalkmaße. I
Der Kalk wird nach Bütten verkauft, welche 10 neue Cubikfuß
Inhalt haben.
Diese Bütten sind viereckige Kasten, die 20 Zoll ins Gevierte
zur Grundfläche und 25 Zoll Höhe haben.
Für halbe Bütten, von 5 Cubikfuß, bleibt die Grundfläche, nur
die Höhe wird halbirt und hat daher 123 Zoll.