der Maße und Gewichte, die Waagengattungen ꝛc. betr. 27
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festigt, welche, in unbeweglichen Stahlpfannen ruhend, dem
Hebel zum Stützpunkte dienen. Mit dem vorderen Ende
ist dagegen der Hebel durch eine senkrechte Eisenstange am
außeren Ende des kurzen Armes vom Waagebalken auf⸗
gehangen.
3) Die waagerechte Brücke zur Aufnahme der Last.
Es wird dieselbe einerseits durch eine am kürzeren Arme
des Waagebalkens aufgehangene eiserne Stange getragen,
andererseits ruht sie auf zwei Stahlschneiden, die auf den
Schenkeln des Traghebels so befestigt sind, daß ihre nach
oben gekehrten Schneiden in eine gerade Linie fallen.
4) Zur horizontalen Stellung der Brücke dient ein
Loth, welches an der vorderen Seite des den Wagebalken
tragenden Ständers so angebracht ist, daß die Spitze des—
selben senkrecht über einem festen Punkte steht, wenn die
Brücke waagerecht steht.
5) Der Regulator, bestehend in einem, am langen
Arme des Waagebalkens angebrachten verschiebbaren, kugel—
förmigen oder cylindrischen Gewichte, um die Gewichte
sämmtlicher Theile so auszugleichen, daß bei unbelasteter
Waage die Zunge richtig einspielt.
Alle diese Bestandtheile müssen sorgfältig gearbeitet und
in solchen Abmessungen ausgeführt sein, wie sie dem Maximum
der Tragfähigkeit der Waage entsprechen. Alle Verbindungen
zwischen den beweglichen Theilen und die festen Unterstütz—
ungen derselben müssen mittelst gehärteter Schneiden und
Pfannen so hergestellt sein, daß in denselben eine möglichst
freie Drehbewegung ohne merkliche Reibung stattfinden kann.
Am Waagebalken müssen die drei Aufhängepunkte mit
dem Unterstützungspunkte des Balkens möglichst genau in
einer geraden Linie liegen, und die Schneiden der am
Traghebel befestigten Stahlprismen müssen in einer waage—
rechten Ebene liegen.
In Betreff der Richtigkeit müssen die Brückenwaagen
folgende zwei Bedingungen erfüllen:
1) muß es hinsichtlich des zum Gleichgewicht erforder⸗
lichen Gegengewichtes gleichgiltig sein, auf welche Stelle
der Brücke die zu wägende Last zu legen ist;