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Photographie.
IV. Hilfsmittel und Vollendungsarbeiten.
4. Blitz- und Zeitlicht. Die Photoplatte ist gegen aktinisches Licht so empfindlich,
daß während äußerst kurzer Zeiten (0,07—0,3 Sek.) aufflammendes grelles Licht (Blitzlicht) genügt,
um scharfe kontrastreiche Bilder der so beleuchteten Körper zu erzeugen. Als Grundstoff für die
zahlreichen Blitzlichtgemenge dienen Magnesium- oder auch Aluminiumpulver (letzteres liefert
rauchschwache Mischungen) die man mit den verschiedenartigsten meist sauerstoffreichen Zusätzen
(Permanganat, Perchlorat und andere Perverbindungen, Alkali- und Erdalkalinitrats, auch jene der
seltenen Erden, des Zinks und Cadmiums) in die Flammen besonders konstruierter Lampen einbläst,
oder die man in Spezialpackung mit Zündschnur oder Lunte, auch elektrisch oder pneumatisch
entzündet. Ein Gemisch von je 1 g Magnesiumpulver und schwach basischem Cadmiumnitrat ver-
brennt z. B. in 0,3 Sek. mit einer Leuchtkraft von fast 400 000 Kerzen (HK)-m-Sekunden (H. M. 8,).
— Setzt man den Blitzlichtgemengen oder dem Magnesiumpulver indifferente oder schwer ver-
brennliche Stoffe zu, so erhält man in weiten Grenzen abstufbar in Zeiten zwischen 2 und 25 Sek.
abbrennende sog. Zeitlichtpulver, die in mit Lunte versehenen Patronen in den Handel kommen.
Ein durch Zusatz von rotem Phosphor besonders rauchschwach in 4,8 Sek. mit der Leuchtkraft
von 125 500 Kerzen-m-Sek. (H. M. S.) verbrennendes Zeitlichtpulver besteht, z. B. aus 1 g Mag-
nesiumstaub und je 0,5 g Cerinitrat und Strontiumcarbonat. Die ortho- und panchromatischen
Blitz- und Zeitlichtpulver enthalten flammenfärbende Zusätze wie Strontium-, Barium-, Kupfer-
salze u.a., so daß man in diesem Licht ohne Gelbscheibe Aufnahmen mit sensibilisierten Platten
(s. o. und Farbenphotographie) ausführen kann,
2. Lichtfilter. Photoplatte und Auge verhalten sich insofern anders, als das letztere den
grö Bten Helligkeitseindruck vom gelbgrünen Teil des Sonnenspektrums erhält, die Bromsilberplatte
hingegen die Stellen größter Helligkeit dort zeigt, wo sie von kurzwelligen Strahlen getroffen wird.
Zur richtigen Wiedergabe der Helligkeiten genügt die Sensibilisierung (s. o.) der Platten allein nicht,
sondern man muß sich außerdem der Lichtfilter bedienen. Es sind dies gefärbte, durchsichtige Körper
(Glasplatten) oder in Cuvetten eingeschlossene farbige Flüssigkeiten, auch Gase wie Chlor oder Brom-
dampf, in denen gewisse Strahlen des Sonnen- oder künstlichen Lichtes zurückgehalten werden.
Meist verwendet man farblos durchsichtige und dann gefärbte Lacke oder Gelatinelösungen, mit
denen man Glühlampenbirnen oder Fensterscheiben für Dunkelkammern überstreicht (Schutzfilter)
oder für Zwecke der Mikro- und Astrophotographie, Flüssigkeitscuvetten, deren Inhalt, gewisse
Farbstofflösungen, nur eine bestimmte Gruppe farbiger Strahlen hindurchläßt, so daß, allerdings
nur annähernd, monochromatisches Licht erhalten wird. Statt der ortho- und panchromatischen
Blitz- und Zeitlichtpulver (s. o.) benützt man Rot-, Violett- und Grünscheiben allein und kom-
biniert. Die bekannten Gelbscheiben ‚{(z. B. mit Tartrazin (s. d.) gefärbte Gelatine) sind Kontrast-
filter, die den kurzwelligen Teil des Spektrum abdämpfen; andersfarbige Filter, die man bei Aus-
führung der additiven Farbenphotographie vor die panchromatische Platte schaltet oder nach dem
Lumiere-Verfahren in die Platte selbst verlegt, wirken stets ebenfalls in der Weise, daß sie alle Strahlen
außer jenen, die ihrer Eigenfarbe entsprechen, absorbieren. Diese „Selektions‘filter zerlegen das
Original in drei Teilbilder u. z. muß das Filter für den Dreifarbendruck (subtraktives Verfahren)
komplementär zur Farbe des betreffenden Teilbildes gefärbt sein, bei der Dreifarbenprojektion
(additive Methode) muß es hingegen die Farbe des Teilbildes besitzen. — Die Teerfarbstoffe, die
fast ausschließlich für diese Zwecke der Filterherstellung verwandt werden, kommen seitens der
Farbenfabriken in den Handel. Dieselben geben auch Musterbücher heraus, die Mischungsverhält-
nisse und Vorschriften zur Anfertigung der Lösungen enthalten.
3. Hilfs- und Vollendungsarbeiten. Eine Anzahl von Vorschriften zur photographischen
Aufnahme von Personen, Landschaften, Interieurs, Objekten, und zur Ausführung von Kombi-
nations-, Projektions-, Reproduktionsbildern, zum Einfügen von Bildteilen, auch Angaben über
sog. Zauber-, Schnellzeichenbilder, Duplikatnegative, Bildumkehrung, Retouche, Kolorierung und
Signierung von Negativen und Positiven und v.a. sind in den Kap. 607—613 des II. Bds. Lange,
Chem. Techn. Vorschriften, Leipzig 1924 zusammengestellt. Erwähnt seien noch die Vorschriften
zur Gewinnung der Positiv- und Negativphotolacke, der Photobildaufziehklebstoffe, Entwickler-
schalen- und Cameraanstriche, schließlich die Vorkehrungen zum Auffrischen, Reinigen und Be-
handeln der Positive, der Wiederherstellung zerbrochener Glasnegative und die Mittel zur Entfernung
von Photochemikalienflecken von Händen, Kleidern und aus Schalen in ebd. Bd. II, Kap. 614—617
Über Rückgewinnung der Emulsionen s. II, 616, der Edelmetalle aus Abfällen und Photobädern
Bd. I, Kap. 349—352.
Photographische Chemikalien: .
E. Merck, Chemische Fabrik, Darmstadt (s. auch Anz. i. Anh.). | Leonhardt & Martini, Chem, Fabrik A.-G., Hannover, Hinüber-
J. D. Riedel A.-G., Berlin-Britz. ; straße 18.
Chemische Fabrik von Heyden, A.-G., Radebeul-Dresden.
Photographische Papiere:
J, D. Riedel A,-G., Berlin-Britz.
.. Photographische Platten:
J. D. Riedel A.-G., Berlin-Britz.