Wahrheit müssen sie in den Herzen aller Offiziere ein Echo finden,
und deshalb sollen sie auch hier eine Stätte finden:
„Ich will, daß die heute von mir vollzogene Verordnung über
die Ehrengerichte der Offiziere in Meiner Marine in dem Geist ver—
standen und angewendet wird, der Meine Marine seit ihrem Be—
stehen ausgezeichnet hat. Ich erwarte daher von dem gesamten
Offizierkorpbs Meiner Marine, daß ihm, wie bisher so auch in Zu—
kunft die Ehre das höchste Kleinod sein wird; dieselbe rein und
leckenlos zu erhalten, muß die heiligste Pflicht des ganzen Standes
wie des einzelnen bleiben.
Die Erfüllung dieser Pflicht schließt die gewissenhafte und voll—
ständige Erfüllung aller anderen Pflichten des Offiziers in sich.
Wahre Ehre kann ohne Treue bis in den Tod, ohne unerschütter⸗
sichen Mut, feste Entschlossenheit, selbstberläugnenden Gehorsam,
lautere Wahrhaftigkeit, strenge Verschwiegenheit, wie ohne aufopfernde
Erfüllung selbst der anscheinend kleinsten Pflichten nicht bestehen.
Sie verlangt, daß auch in dem äußeren Leben des Offiziers sich die
Würde ausdrücke, die aus dem Bewußtsein hervorgeht, dem Stande
anzugehören, dem die Verteidigung von Thron und Vaterland an—
dertraut ist. — Der Offizier soll bestrebt sein, nur diejenigen Kreise
für seinen Umgang zu wählen, in denen gute Sitte herrschend ist,
und darf am wenigsten an öffentlichen Orten aus dem Auge lassen,
daß er nicht blos als gebildeter Mann, sondern auch als Träger
der Ehre und der gesteigerten Pflichten seines Standes auftritt.
Von allen Handlungen, welche dem Ruf des einzelnen oder
der Genossenschaft nachteilig werden können, besonders von allen
Ausschweifungen, Trunk und Hazardspiel, von der übernahme solcher
Verpflichtungen, mit denen auch nur der Schein unredlichen Be—
nehmens verbunden sein könnte, vom hazardmäßigen Börsenspiel,
don der Teilnahme an Erwerbsgesellschaften, deren Zweck nicht un—
antastbar und deren Ruf nicht tadellos ist, sowie überhaupt von
jedem Streben nach Gewinn auf einem Wege, dessen Lauterkeit nicht
klar erkennbar ist, muß der Offizier sich weit abhalten.
Sein Ehrenwort darf er nie leichtsinnig verpfänden.