Full text: Der Marineoffizier

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37) Mit dieser Beförderung wird gleichzeitig das Dienstalter 
festgesetzt, und zwar auf Grund der Dienstzeugnisse und des Ge— 
samtergebnisses der Seeoffizierprüfung. 
38) Diejenigen Fähnriche zur See, welche kein genügendes 
Dienstzeugnis erlangt haben, können noch ein weiteres Jahr als 
Fähnriche an Bord bleiben. Sie werden dann in den nächsten 
Jahrgang eingereiht. 
39) Diejenigen Fähnriche zur See, welche die Seeoffizierprüfung 
mit Allerhöchster Belobigung bestehen, erhalten ein Dienstalter vor 
den anderen ihres Jahrgangs. 
Allgemeines. 
40) Die Art der praktischen und theoretischen Ausbildung der 
Seekadetten und Fähnriche zur See sowie das Verfahren bei der 
Offizierwahl werden durch besondere Bestimmungen geregelt. 
41) Die Seekadetten und Fähnriche zur See bleiben während 
ihrer Dienstzeit in diesen Dienstgraden der Inspektion des Bildungs— 
wesens unterstellt. 
Bemerkungen. Wir kommen zunächst noch einmal auf die 
Aufnahme-Bedingungen zurück. Da die bestandene Fähnrichsprüfung 
ein Bildungsabschnitt in der Erziehung im Kadettenkorps ist und 
mit dem Abiturienten-Examen gleichgerechnet wird, so ist den Eltern 
hierdurch die Möglichkeit gegeben, den Sohn von dem Korps aus 
direkt in die Marine eintreten zu lassen. Der junge Mann hat 
alsdann von vornherein eine gute militärische Vorbildung und 
ist an das Leben unter Kameraden, an Dienst und Ordnung 
gewöhnt — die „Seebeine“ wird er später auch noch bekommen. 
Danach hat er entschieden viel vor anderen voraus, welche von den 
Bymnasien ꝛc. kommen. Selbstverständlich nur für diesen Beruf. 
Was die Ablegung der Abiturienten-Prüfung anbelangt, so ist 
es vielfach Ansicht, daß sie zur Ergreifung eines anderen Berufes 
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für den Seedienst nicht passen sollte. Es ist hierbei jedoch zu 
bhedenken, daß durch dieses Examen das Eintrittsalter in die Flotte 
ohnehin schon hinausgeschoben wird und, daß nachdem vielleicht noch
	        
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