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Der Lebenslauf ist zu unterzeichnen:
(Ort), den ......
19.
cunterschrift des Angemeldeten.
Daß der ...............4 vorstehenden Lebenslauf unter meiner
Aufsicht selbst und ohne Hülfe angefertigt hat, bescheinigt
(Ort)h, den .......
19 ..... ..
Bemerkungen. Bei dieser, sowie bei allen schriftlichen, auch
besonders Examenarbeiten sei darauf hingewiesen, daß „fließende
und gedrängte Schreibart“ ein notwendiges Erfordernis ist. Der
Schreiber hat immer zu bedenken, daß seine Arbeiten nicht die
einzigen sind, welche gelesen werden sollen. Es ist eine auf den
Schreiber zurückfallende Rücksichtslosigkeit, wenn dem Leser unnützer,
und in die Länge gehender Schwulst, oder gar undeutliche und
schwer leserliche Schrift dargebbdten wird. Klare Schrift und
Sauberkeit, Kürze ohne Inhaltslosigkeit empfehlen überall.