Full text: Der Marineoffizier

236 
b. 
Eine monatliche Zulage von mindestens 40 Mark bis zur 
Beförderung zum Offizier und alsdann bis zur Be— 
förderung zum Oberleutnant zur See eine weitere Zulage 
von monatlich 50 Mark zu zahlen. 
Während der einjährigen Kommandierung desselben zur 
Marineschule außerdem noch einen Unterhaltungszuschuß 
von mindestens 240 Mark einzuzahlen. 
Die Kosten der Ausrüstungen während der Fähnrichszeit 
und nach erfolgter Beförderung zum Offizier zu tragen. 
2 
8* 
J. 
(Ort), den .. . . . ... . . 
19......... 
kmwuunierschrift. 
Anlage VII zu 8 3, 4. 
Berechnung 
ungefähren Kosten der Laufbahn vom Seekadetten bis 
zum Oberleutnant zur See. 
Erstes Jahr. 
) Vollständige Eintrittsausrüstung, einschließlich Schuhwerk 
und Wäsche ꝛc., etwa..... 800 Mk. 
2) Zulage für 12 Monate, je 40 Mk. 480 
zusammen 1280 Mk. 
der 
Zweites Jahr. 
) Unterhaltungszuschuß während der Komman— 
dierung auf der Marineschule... ... 
2) Zulage für 12 Monate, je x0 Mk. ... 
3) Ergänzung der Ausrüstung. 
240 Mt. 
480, 
— —— 
zusammen 920 Mk.
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.