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Zersplitterung hofft man durch die Zusammenlegung der Schulen
zu steuern.
Wer sich eingehend mit künstlerischen Erziehungsfragen be-
schäftigt hat, wird finden, daß sich aus der Zusammengehörig-
keit aller Künste nichtohne weiteresauch die gemeinsame Erziehung
aller Künstler ergibt. Und zwar deshalb nicht, weil die Art und Weise
des Arbeitens des Malersund Bildhauers so ganz verschieden ist von
der des Architekten und technischen Gestalters. Die Malerei und
Bildhauerei schafft im ganzen voraussetzungslos, d.h. frei von
Rücksichten auf Nützlichkeit, Gebrauch, Zweckmäßigkeit, Kon-
struktion und Wirtschaftlichkeit. Die Ueberführung eines künst-
lerischen Gedankens in ein Gemälde oder eine Plastik wird
nicht gehemmt durch Zweckrücksichten, wie sie bei jedem
Architekturwerk und bei jedem Werk des Kunstgewerbes zwingend
sind. Es genügt also, daß die Erziehung des Malers und
Bildhauers ohne weiteres auf die Darstellung der Idee losgeht.
Das eigentliche Technische in der Erziehung zu diesen Berufen
spielt sich dadurch ab, daß der Maler ordentlich malen und
der Bildhauer den ihm gerade vorliegenden Werkstoff ordent-
lich bearbeiten lernt.
Ganz anders liegt der Fall beim Bau- und Gewerbe-
künstler. Hier handelt es sich fast ausschließlich darum, für
ein auftretendes Bedürfnis und für eine bestimmte Zweck-
erfüllung die künstlerische Form zu finden. Die Gebrauchs-
fähigkeit des Werkes ist stets die erste Bedingung. Zur Ge-
brauchsfähigkeit gehört aber vor allem die Wirtschaftlichkeit,
zur Wirtschaftlichkeit die bestgeeignete Konstruktion und die
größtmögliche Zweckmäßigkeit. Diese allerwichtigsten Forde-
rungen, denen die Arbeit des Nutzkünstlers unterliegt, bilden
die unverrückbare Grundlage für seine Erziehung. Die Aus-
bildung muß geradezu von diesen Grundlagen ausgehen, und
es hieße das Pferd am Schwanze aufzäumen, wenn diese
Wirklichkeiten zugunsten des sogenannten Künstlerischen in