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zweite Reihe gerückt würden. Wo immer es geschehen ist,
ist das Werk geschädigt worden, indem leeres Formenwesen
das Wesentliche überdeckte. Es ist also ohne weiteres
ersichtlich, daß der Lehrinhalt, die Lehrweise und der Aufbau
des Unterrichtes für Architekten auf der einen, für Bildhauer
und Maler auf der anderen Seite verschieden sein müssen.
Wenn auch auf der letzten Stufe der Ausbildung und für die
hervorragend Begabten eine Zusammenfassung an einer Stelle
vorteilhaft ist, so wird die Zusammenlegung sinnlos, wenn sie,
wie es neuerdings geschieht, schon für die Anfänger vor-
genommen wird. Zunächst heißt es für diese von der Pike
auf dienen und sich die unerläßlichen werklichen Grundlagen
aneignen. Beim Architekten und Gewerbekünstler, wo es
sich vor allem um den technischen Untergrund handelt, erwächst
daraus ein so großes Pensum elementaren technischen Lernens,
daß großer Ernst und volle Hingabe nötig ist, um es erfolg-
reich zu erledigen. Jede Ablenkung, vor allem aber jedes
Kunstgebaren und jede Kunsteinstellung: kann nur Verwirrung
stiften; es muß füglich bezweifelt werden, daß ein Schüler,
der solche Luft geatmet hat, nachträglich noch zur Erlernung
ganz elementarer Fertigkeiten fähig sein wird. Der Künstler-
wahn steht dem im Wege.
Lediglich in rein praktischer Beziehung könnte es eine
gewisse Bedeutung haben, die Maler und Bildhauer durch
das Kunstgewerbe hindurchgehen zu lassen. Wilhelm v. Bode
forderte vor einer Reihe von Jahren in einem Aufsatz der
„Woche‘‘, daß auch Maler und Bildhauer auf handwerklicher
Grundlage ausgebildet werden und dazu zunächst eine Kunst-
gewerbeschule besuchen sollten. An diese Programmentwicklung
haben sich dann ausgedehnte Erörterungen geknüpft, bei denen
aber meistens der eigentliche Grundgedanke der Bodeschen
Ausführungen außer acht gelassen wurde. Dieser bestand
nämlich darin, daß, um das geradezu sprichwörtlich gewordene
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