Full text: Zur Frage der Erziehung des künstlerischen Nachwuchses

36 zweitens eine Aufnahmeprüfung bestehen, die einen dem Besuch 
einer höheren Lehranstalt gleichwertigen Allgemeinbildungsstand 
des Bewerbers erweist, drittens die akademische Vorprüfung 
ablegen. Bei aller Freimütigkeit, die hier zum ersten Male 
grundsätzlich für die Zulassung befähigter Architekten auf die 
Hochschule betätigt ist, bleibt immer noch ein Maß von Erschwe- 
rungen übrig, das es wohl mit sich bringen wird, daß derartige 
junge Leute viel lieber ihre weitere Ausbildung auf der Kunst- 
gewerbeschule und der Akademie suchen werden als auf der 
Technischen Hochschule. Damit wäre aber der eigentliche Sinn 
der Eingabe durchkreuzt, die doch von der Voraussetzung aus- 
geht, daß die Technische Hochschule die eigentliche Ausbildungs- 
stätte für Architekten sei. 
Weitere außerordentlich wichtige Aenderungen werden in 
dem erwähnten Antrag gewünscht; zunächst die, daß zwischen 
der akademischen Vorprüfung und dem Besuch der Oberstufe 
der Technischen Hochschule eine mindestens einjährige erfolg- 
reiche praktische Ausbildung eintritt. Auch für den Besuch 
der Unterstufe wird „nach Möglichkeit‘‘ der Nachweis einer 
mindestens halbjährigen handwerklichen Praxis verlangt. Hiermit 
ist erreicht, daß der Studierende nicht mehr völlig in den 
Lüften schwebend erzogen wird, sondern daß er von den 
Anforderungen des praktischen Lebens wenigstens eine Ahnung 
bekommt. 
Von einschneidender Wichtigkeit ist aber sodann das, 
was für die Ausbildung in der Oberstufe des Lehrganges der 
Technischen Hochschule gefordert wird. Im Mittelpunkt des 
Studiums soll das Entwerfen stehen. Die gestellten Aufgaben 
sollen der Wirklichkeit entnommen sein und der Unterricht soll 
sich nach dem Vorbilde der Meisterschulen aufbauen. Der 
Studierende darf sich ferner in jedem Semester immer nur in 
einer einzigen Meisterklasse einschreiben lassen. Daneben soll 
er sich dem Studium einzelner allgemeinbildender Wahlpflicht-
	        
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