Full text: Anweisung über zweckmäßige Anlegung der Landkirchen

152 Zweytes Kapitel. V. Abschnitt. 
treppe nur auf der vordern Seite angelegt wird, wie 
im vorliegenden Fall geschehen muß; so koͤnnen sie der 
Mauer naͤher gestellt werden. 
Der Regel nach, muͤssen in gerader Richtung hinter 
den freyen Saͤulen, Wandpseiler angeordnet werden; 
die um den vierten, secheten oder achten Theil ihrer 
Dicke, aus der Mauer vortreten. Ss ist indessen nicht 
durchaus nothwendig daß hinter jede Saͤule ein Wand 
pseiler komme; nur hinter den beyden aͤußern Saͤulen 
sind sie wesenrlich. Ich will hier annehmen; daß die 
Wandpseiler an den Ecken, um den sechsten Theil ihrer 
Dicke vor der Mauer vorspringen; und daß, von diefem 
Vorsprunge bis zum Axstrich der Saͤnle, 10 Zahnschnitte 
mit ihren Luͤchen kommen sollen: so betraͤgt die Ent— 
sernung 4 Model 3 Theile, oder nach Werkmaaß, 6 Fuß 
3 Zoll; und die Weite der Saͤulenlaube im Cchten, 
haͤlt 4 Fuß 9 Zoll. 
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§. 58. 
Bey der Erklaͤrung des Grundrisses, will ich mich 
bloß auf diejenigen Gegenstaͤnde einschraͤnken, welche 
auf die Befriedigung obiger Forderungen obzwecken. 
Beym Einkritt in die Kirche durch die Hauptthuͤr A, 
liegt zur linken Seite eine Treppe von 3 Fuß 6 Zoll 
Breite mit 24 Stuffen, jede 73 Zoll hoch, die auf doß 
Mustkchor fuͤhre. Auf der entgegengesetzten Seite, sind 
drey Stuͤhle; wo in jedem 6 Personen Raum finden. 
Zunaͤchst diesen, solgen aus jeder Seite des 6 Fuß breiten 
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