Full text: Anweisung über zweckmäßige Anlegung der Landkirchen

* 
e. 
iem Dorse qh 
— — 
kuulenlah, 
ind — 
acscnittz huh 
Einleitung. 
Die ersten Christen hatten keine Kirchen, sondern 
sie verrichteten ihren Gottesdienst in Privothaͤusern oder 
an versteckten Orten, wie in den Katakomben oder Graͤ⸗ 
bern; well man sie versolgte und ihnen keinen oͤffentlichen 
Gottesdienst gestattete. Dieß dauerte so lange, bis 
Constantin der Große, die Christliche Religion annahm. 
Nun wurden den Christen zu ihrem Gottesdienst einige 
von den Gebaͤuden eingeraͤumt, wo sonst die Roͤmer 
Gericht gehalten hatten, und die Basilika hießen. 
Die Form dieser Gebaͤude war ein laͤngliches Viereck. 
Der hintere Theil endigte sich in einem Halbzirkel: und 
dieser Raum wurde von den Uebrigen durch einige Stuf⸗ 
fen erhoͤht; weil dieß der Ort war, wo die Richter 
sahen, und daher Tribunal genannt wurde. Der 
uͤbrige Raum, der fuͤr die streitenden Portelen und 
fuͤr das Volk bestimmt war, wurde gewoͤhnlich in drey, 
zuweilen aber auch in suͤnf Saͤle oder Schiffe abgetheilt. 
Diese Abtheilungen wurden durch Saͤulen gebildet, die 
an beyden Seiten des mittlern Schiffs sortliefen. 
Constantin der Große war der Erste, der Christliche 
Kirchen erbauete; und er that dieses nicht nur in Rom, 
sondern auch in vlelen Staͤdten der Roͤmischen Provinzen. 
Um das Jahr Chrisli 323 lleß er in Rom auf dem Late⸗ 
ran die erste Chrisiliche Kirche errichten, welche Basilica 
*
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.