Full text: Anweisung über zweckmäßige Anlegung der Landkirchen

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Ueber Altarverzierungen. 47 
Bogenfeld E, kann sehr zweckmaͤssig zu einem Gemaͤhlde, 
.B. der Auferstehung oder dem Abendmahl Christi ge⸗ 
nutzt werden. Sollte aber die Baukasse diesen Aufwand 
nicht gestatten; weit solche Gemaͤhlde, wenn sie Eindruck 
machen „und das: Kennerauge nicht beleidigen sollen, 
meisterhaft gearbeitet seyn muͤssen: so kann auch eine, 
aus wenig Zeilen bestehende Inschrift mit goldenen 
Buchstaben, diesen Platz ausfuͤllen. 
Daß in Kirchen, von welchen /hier die Rede ist, 
diese Altarverzierungen nicht aus Marmor sondern aus 
Holz verfertigt werden, persteht sich von selbst. Es 
ist also, theils zur Conservatlon des Holzes, vorzuͤglich 
aber zur Zierde dieses Hauptgegenstandes, ein Anstrich 
noͤthlg. Am angemessensten ist dazu die weiße Farbe; 
deren Einfoͤrmigkeit dadurch gehoben wird, wenn die 
kleinern Gesimsglieder und die Kapitaͤler vergoldet 
verden. 
In großen Kirchen, wo auch dem Chor ein groͤße⸗ 
rer Raum gewidmet werden kann, legt man den Altar⸗ 
tisch nicht unmittelbar vor die Wand, sondern einige 
Fuß davon entfernt damit man um denselben frey herum 
gehen koͤnne; wo alsdann fuͤr die Communicanten kein 
besonderer Gang hinter der Altarwand noͤthig ist: die 
Kanzel aber bringt man demungeachtet in die Altar⸗ 
wand; und lege hinter derselben die Sakristey und Kan⸗ 
zeltreppe an. 
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