Full text: Anweisung über zweckmäßige Anlegung der Landkirchen

24 Zweytes Kapitel. II. Abschnitt. 
welches theils aus dem Zusammendruͤcken des Holjzes, 
theils aus unfleißiger Arbeit erfolgen kann, auch den 
Kehlbalken niedergezogen, und den ganzen Dochver⸗ 
band verschoben hatte. Dieser Fall kann weder bey 
Fig. 11. noch 16. eintreten, weil beyde Haͤngewerke in 
keiner Verbindung mit dem Dachverband stehen. Von 
dieser Construction habe ich mehrere Haͤngewerke, so 
wohl einfache als doppelte, z. B. bey dem hiesigen neuen 
Blbliotheksfluͤgel und verschiedenen Landkirchen, ausge⸗ 
fuͤhrt; und an selbigen, auch nach vielen Jahren, nicht 
die mindeste nachtheilige Veraͤnderung wahrgenommen. 
§. 27. 
Nachdem, was im Vorhergehenden uͤber die Lehr⸗ 
gespaͤrre und Haͤngewerke gesagt ist, muß die Dachver— 
bindung im Durchschnitt Fig. 10. und die Balkenlage 
Fig. 13. beurthellt werden. 
Der Haͤngetraͤger mi, hat sein Auflager auf der 
Giebelmauer bey n, und zunaͤchst bey d auf der Altar— 
wand, so wie bey m in der Oeffnung durch welche 
man auf den Boden des Kirchendachs koͤmmt. Sollte 
dieser Traͤger, der 53 Fuß laͤnge hat, nicht aus einem 
Stuͤck in erforderlicher Staͤrke zu erhalten stehen, so 
kann er nach §. 25. aus zwey Sluͤcken zusammengesetzt 
werden. Die Abwechselung der Dachstuͤhle oder Bin⸗ 
der mit den Haͤngewerken, ist in dem Durchschnitt und 
aus der Balkenlage zu sehen; wo die Dachstuͤhle mit p, 
und die Haͤngewerke mit q bezeichnet sind. 
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