Full text: Abraham Bossens geschickter und wohlerfahrner Bau-Meister, welcher vortheilhaffte Handgriffe anweiset: wie man Regel-mässige Zeichnungen machen, hiernach die Steine richtig hauen, und damit fest und zierlich bauen kan

22 Vom gegenwaͤrtigen Tractat insonderheit. 
pel ohne einige Ordnung zusammen geflickt / besien; denen sie / nach 
Gelegenheit / ihre sonderliche Namen gegeben. 
Und weil diese Werk⸗Leute mit Ausarbeitung ihrer Werke ge⸗ 
nug gu thun hatten / blieb ihnen keine Zeit uͤbrig / viel nachzuforschen / 
ob alle solche Stuͤcke / oder doch die meisten / unter eine Haupt⸗Re⸗ 
gel koͤnnten gebracht werden. 
Will dnwegen / daß / wann man die Sache recht betrach⸗ 
tet / sihs auch sindet wird / daß dergleichen Nachforschung und Be⸗ 
maͤhung vielmehr einem tiefsinnigen und speculirenden Baumeister / 
ais einem Maurer oder Steinmetzen zuksmmet / welcher genug zu 
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geln des Baumeisters recht zu fassen / und ins Werk zu setzen; ohne 
daß er erst noch piel auf dergleichen Speculation und Erfindungen 
studiren solte. 
ünd gleichwie der Baumeister dem Maurer die Figuren des 
Grund⸗Risses / Durchschnitts und Auß ugs desjenigen vorlegt / was 
er ihme zu verfertigen auftraͤgt / und also genug ist / wan der Stein⸗ 
metz oder Maurer so viel gelernet hat / daß er dasjenige / worzu ih⸗ 
me die Figuren anweisen / ausfuͤhre / ohne daß er capabel seyn muͤ⸗ 
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billig / daß auch der Baumeister dem Steinmetzen den ganzen Aerß 
seiner hnyention vorlege / um die Steine zu demjenigen Werke / we 
ches er ihme auftraͤget / zu verfertigen / wofern es nicht schon bekannt 
und gemein ist: und kan er vergnuͤgt seyn / wann der Steinmetz so 
viel gelernet / daß er dasjenige / was ihme solche Zeichnung fuͤrstellet / 
verstehe und zu verfertigen weiß / ohne daß er eben muͤste faͤhig seyn / 
dergleichen selbsten zu erfnden. 
Es sol zwar ein Steinmetz / um sich einen Ruhm und Kund⸗ 
schafft zu verschaffen / sich allerdings uͤhen / damit er eben sowol ei⸗ 
nen Riß / als einen Entwurff zu einem Haus aussinden koͤnne. Aber 
gleichwie ein Baumesster sich nicht nach dem Steinmetzen richtet / was 
die ĩnvention des Risses zuů vorhabendem Gebaͤu anbetrifft also 
halte ich darfuͤr / daß er sich auch nicht nach der Erfindung des Stein⸗ 
mehens / was die Risse zum Steinhauen belangt / sonderlich in einer 
Begebenheit / die nicht gar gemein ist / richten muͤsse. 
Wann
	        
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