Full text: Abraham Bossens geschickter und wohlerfahrner Bau-Meister, welcher vortheilhaffte Handgriffe anweiset: wie man Regel-mässige Zeichnungen machen, hiernach die Steine richtig hauen, und damit fest und zierlich bauen kan

634 
M⸗ 
dm 
— 
—R 
NM 
udf 
„X 
Lag⸗ 
2 
a4 
— 
1— 
A 
83 
98 
83 
551 
nn 
nidto 
i 
50 
*WV⸗ 
u 
9J 
X 
Zeichnung nach der alten Manier.45 
Ich will so viel sagen / daß in dieser allgemeinen Manier alles 
dasjenige / was in einem Fall oder Exewpel / worinnen eine Schraͤ⸗ 
ge/ ein Anlauff und eine Boͤschung fuͤrfaͤllet / zu thum ist / auch gleich⸗ 
uls / wann man will / in denen andern / wo weder Schraͤge / noch 
Anlauff / noch Boͤschung sich findet / zu verrichten vorkomme. 
Woraus folget/ daß in der alten Manier zu zeichnen ein Exem⸗ 
pel / worinnen eine Schraͤge / ein Anlauff und eine Boͤschung fuͤr⸗ 
kommt / aus vielmehr Stuͤcken zusammengesetzt ist / als ein anders / wor⸗ 
innen weder eines noch das andere fich befindtt. 
In dieser allgemeinen Manier aber / ist dasjenige Exempel / wel⸗ 
ches ene Schraͤge / einen An- oder Ablauff und eine Boͤschung in 
hich begreifftet / eben so einfach und aus wenig Theilen zusammenge⸗ 
setzt / als einanders /worinnen weder das eine noch das andere sich 
ereignet: Und wer diese Manier zu zeichnen wol verstehet / wird be⸗ 
finden / daß nicht eine einige Verrichtung in einem Exempel fuͤrkom⸗ 
me/ welche nicht auch in einem jeden andern vorzunehmen waͤre. 
Und gleichwie man in allen Exempeln nur einerley zu verrichten 
F so wird man sich auch desselben in jedem Fall leichtlich erinnern 
nnen. 
Man koͤnnte zwar auch die alte Manier allgemein machen / aber 
sie wuͤrde allezeit viel weitlaͤufftiger und schwexer seyn / da diese viel 
kuͤrzer und leichter fuͤr die Werk⸗-Leute auszuuͤben ist. 
Ingleichen was das Ausloͤsen oder GOefnen eines Schwibbo⸗ 
gens / Thurns / Kugel⸗Gewoͤldes / etc. an denen Stiegen/ Erkern 
ind dergleichen Faͤllen betrifft / hat man ordentlich in der alten Ma⸗ 
nier fuͤr ein jedwedes dergleichen Exempel auch eine besondere Ver⸗ 
richtung / welche man in einem andern Fall nicht gebrauchen kan. 
Und was man bey einer Pforte / oder Eingang eires Thurns 
u machen hat / kommt mit der Verfertigung eines Erkers an einem 
Thuͤrn oder Oefnung eines Schwibbogens oder andern Gewoͤl⸗ 
bes u. d. g. nicht uͤberein. 
gIst also in der alten Manier eine jede Zeichnung in so vielerley 
Faͤllen gleichsam ein besonderes Geheimniß / davon man ein jedes ah⸗ 
sonderlich lernen muß / deren Anzahl aber dem Gedaͤchtniß sehr be⸗ 
schwerlich fallen. — 
Aber in dieser allgemeinen Manier hat man nicht mehr als eine 
einige allgemeine Reget fuͤr alle diese vielerley Stuͤcke und Zufaͤlle bey 
F 3 einem 
* 
SVze
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.