Full text: Freitragende Holzbauten

7.1 
Anwendungsgebiete aus dem Ingenieurbau. 
VI. Anwendungsgebiete aus dem Ingenieurbau. 
Die für Ingenieurbauwerke bestimmten Tragkonstruktionen müssen gegen Feuch- 
tigkeits- und Witterungseinflüsse geschützt sein, weil das freistehende Holz der ver- 
dunstenden Wirkung des Windes, der mechanischen Beanspruchung durch anschla- 
genden Regen und Hagel, der Feuchtigkeit und der oxydierenden Wirkung der Luft 
ausgesetzt ist. Eine Volldurchtränkung kommt für Bauwerke, die statisch hoch- 
gradig beansprucht sind, kaum in Frage; man wird sich zumeist mit einem Anstrich 
des Holzes (sofern dieses trocken ist) begnügen. 
Versuche in den Vereinigten Staaten, über die kurz in der Bautechnik 1924, S. 541, berichtet wird, 
hatten folgendes Ergebnis: 
1. Leinöl hat sich bei den Aufsaugeproben als völlig unwirksam erwiesen, Bohnerwachs in 5 Teilen 
Leinöl auch nicht viel besser. 
2. Ölfarben konnten Schwankungen im Feuchtigkeitsgehalt des Holzes nicht hintanhalten, desgl. 
Graphitfarben. 
3. Zelluloselacke bilden auf der Holzoberfläche eine besonders elastische Haut und haben sich als 
wirksam erwiesen. 
4. Schreinerpolitur und andere an Harzstoffen reiche Firnisse lieferten ebenfalls gute Ergebnisse. 
„Bronzefarben“, zusammengesetzt aus Aluminiumpulver und gekochtem Leinöl, erwiesen sich als 
Jesonders günstig. 
5. Asphaltlacke und Teerfirnisse gaben gute Ergebnisse, sind billig, oft aber wegen der dunklen 
Farbe nicht erwünscht. 
6. Firnis mit Vaselin überstrichen, oder eine genügend starke Schicht Paraffin eignen sich gut für 
behelfsmäßige Konstruktionen, vorausgesetzt, daß die zu behandelnde Fläche keiner mechanischen 
Abnutzung ausgesetzt ist. 
Das bekannteste Mittel zum Schutz des Holzes ist die Verwendung des Karbo- 
lineums, eines hochwertigen, aus reinem Anthracenöl nach bestimmten Erfahrungs- 
zgrundsätzen hergestellten Teeröls, das aus dem Steinkohlenteer gewonnen wird. 
Soll ein solcher Anstrich auf lange Zeit seinen Zweck erfüllen, so hat er verschiedenen 
Bedingungen zu genügen. Das Anstreichöl muß zunächst leicht und tief ins Holz 
eindringen, muß fest am Holz haften, für dieses selbst aber unschädlich sein und muß 
in hohem Grade wasserabweisende Eigenschaften besitzen. Das spezifische Gewicht 
ist für gewöhnlich mindestens 1,1; je schwerer das Öl ist, um so schwerer kann es 
durch Wasserwirkung von seiner Unterlage entfernt werden. Das Öl muß weiterhin 
sinen hohen Grad innerer Zähigkeit besitzen und darf auch keine wasserlöslichen 
Anteile, wie z. B. Phenol, welches durch Regen bald herausgewaschen werden 
würde, enthalten. Es muß, um genügend tief ins Holz eindringen zu können, frei 
sein von pechartigen Bestandteilen und darf auch nur geringe Mengen verdunstbarer 
Anteile enthalten. Es muß hochsiedend genug sein, um nicht auf der Oberfläche 
des Holzes der Verdunstung zu unterliegen. Man hüte sich jedenfalls vor der 
Verwendung billiger Ersatzmittel, die ebenfalls unter dem Namen ‚„Karbo- 
ineum“ in den Handel gebracht sind, zumeist aber nur Zinklaugen oder auch phenol- 
naltige, alkalische Abfallaugen vorstellen und oft reichlich viel flüchtige Substanzen 
enthalten. 
Wohl das älteste Schutzmittel ist das Karbolineum von R. Avenarius & Co., Stuttgart. Es streicht 
sich satt und ausgiebig, dringt tief in die Holzporen ein und wirkt wasserabstoßend. Es verdunstet als 
schweres, fettes Öl nicht, sondern haftet fest am Holz und gibt diesem einen kastanienbraunen Farbton. 
Das Ravenar!) der gleichen Firma ist ein nach patentiertem Verfahren zur Teigform verdichtetes Teeröl- 
arzeugnis. Es wird durch Auflösung mit Wasser streichfertig gemacht. Während des Eindringens in 
das Holz und der Trocknung der Oberfläche wird der Anstrich wasserunlöslich. Der Anstrich kann 
nach Belieben in den Farben Hellbraun, Dunkelbraun, Grün oder Rot vorgenommen werden. Die Maser- 
zeichnung des Holzes bleibt sichtbar. 
Sehr viel zur Anwendung gekommen ist auch das Barol (D. R. P. 259 665, der Chemischen 
Fabrik Flörsheim (Dr. Nördlinger) in Flörsheim a. M. Es hat sich in der Praxis sehr gut bewährt 
1) Vgl. Holzbau 1920, S. 84.
	        
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