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Auslösekreis des LW wird über y, geschlossen, so daß der LW auslöst.
Der I. GW löst noch nicht aus, da in den Stellungen S I/7, S II/7, die
A- und B-Relais wieder an die anrufende Leitung geschaltet sind, so
dal der Auslôsekreis bei b, geóffnet bleibt, bis der Anrufende aufhàngt.
Obwohl der I. GW eingestellt bleibt, ist der LW doch freigegeben, da alle
Arme tot gelegt sind. Hatte der Angerufene nicht geantwortet, so war der
Steuerschalter S, nur bis in die 5. Stellung gerückt, die Auslósung
erfolgt dann über b, beim Aufhángen des Hórers beim Anrufenden.
Die Abb. 75 stellt eine besonders einfache Zählung dar. Vor dem
Antworten des Angerufenen steht der Steuerschalter des LW in der
punktierten Stellung. Die Relais A und B sind erregt. Bei der Meldung
des Angerufenen spricht Y an, das U einschaltet, das sich bindet. Bei
der Auslösung fallen A und B ab. B öffnet bei b, die ankommende
c-Ader, so daß Tr sofort abfällt und bei t, den Zähler Z an die abgehende
a-Ader legt. Der Zähler erregt sich über b,, u,, Y. Nach einiger Zeit
fállt das Verzógerungsrelais V ab, óffnet die a-, b- und c-Adern. Der AS
bleibt stehen. Der LW lóst beim Abfallen das Verzógerungsrelais C aus.
In weit verzweigten Anlagen werden gegebenenfalls den Teil-
nehmern sehr lange und teure Leitungen zur Verfügung gestellt. Die
Betriebskosten dieser Leitungen müssen von den sie benützenden Teil-
nehmern getragen werden. Es ist auch nicht gleichgültig, wie lange die
Gespräche dauern. Ein gerechter Tarif muß daher die Anlagekosten und
die Benützungszeit berücksichtigen.
Die verschiedenen Tarifsysteme sind teilweise sehr ungerecht. Der
einfache Pauschaltarif erlaubt jedem Teilnehmer zu sprechen so oft und
solange er will. Das Ergebnis ist, daß die Wenigsprecher für den Aus-
fall der Vielsprecher aufkommen. Im Gebührentarif versucht man
diese Ungerechtigkeit zu vermeiden, indem jede Verbindung besonders
bezahlt wird und außerdem eine Grundgebühr zur Bestreitung der von
der Benützung unabhängigen Kosten (Abschreibungen) erhoben wird.
Das Gebührengesetz der deutschen Reichspost vom Juli 1921 ist ein
reines Gebührensystem. Die natürliche Folge ist das starke Anwachsen
der Gesprächsdauer. Der deutsche Tarif enthält aber doch eine gewisse
Beschränkung der Dauer. Im $7 des Gesetzes und im $4 II der Fern-
sprechordnung ist bestimmt: $7: Hauptanschlüsse dürfen mit Ge-
sprachen in ankommender und abgehender Richtung nicht derartig
belastet sein, daB sie bei besonderer Prüfung unverhältnismäBig oft be-
setzt gefunden werden ..... §4 II: Bei der besonderen Prüfung ....
wird an 6 aufeinander folgenden Werktagen festgestellt, wie oft die
Hauptanschlüsse besetzt gefunden werden. Ergeben sich für den Tag
durchschnittlich mehr als 7 Besetztfálle, so gelten die Anschlüsse als
überlastet ..., und der Teilnehmer muf eine weitere Leitung mieten.
Nach dieser Vorschrift müssen also auch die Besetztfálle gezählt werden.
Dies geschieht vorläufig durch Stichproben von Hand.
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