Object: Die Fernsprechanlagen mit Wählerbetrieb (automatische Telephonie)

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Auslösekreis des LW wird über y, geschlossen, so daß der LW auslöst. 
Der I. GW löst noch nicht aus, da in den Stellungen S I/7, S II/7, die 
A- und B-Relais wieder an die anrufende Leitung geschaltet sind, so 
dal der Auslôsekreis bei b, geóffnet bleibt, bis der Anrufende aufhàngt. 
Obwohl der I. GW eingestellt bleibt, ist der LW doch freigegeben, da alle 
Arme tot gelegt sind. Hatte der Angerufene nicht geantwortet, so war der 
Steuerschalter S, nur bis in die 5. Stellung gerückt, die Auslósung 
erfolgt dann über b, beim Aufhángen des Hórers beim Anrufenden. 
Die Abb. 75 stellt eine besonders einfache Zählung dar. Vor dem 
Antworten des Angerufenen steht der Steuerschalter des LW in der 
punktierten Stellung. Die Relais A und B sind erregt. Bei der Meldung 
des Angerufenen spricht Y an, das U einschaltet, das sich bindet. Bei 
der Auslösung fallen A und B ab. B öffnet bei b, die ankommende 
c-Ader, so daß Tr sofort abfällt und bei t, den Zähler Z an die abgehende 
a-Ader legt. Der Zähler erregt sich über b,, u,, Y. Nach einiger Zeit 
fállt das Verzógerungsrelais V ab, óffnet die a-, b- und c-Adern. Der AS 
bleibt stehen. Der LW lóst beim Abfallen das Verzógerungsrelais C aus. 
In weit verzweigten Anlagen werden gegebenenfalls den Teil- 
nehmern sehr lange und teure Leitungen zur Verfügung gestellt. Die 
Betriebskosten dieser Leitungen müssen von den sie benützenden Teil- 
nehmern getragen werden. Es ist auch nicht gleichgültig, wie lange die 
Gespräche dauern. Ein gerechter Tarif muß daher die Anlagekosten und 
die Benützungszeit berücksichtigen. 
Die verschiedenen Tarifsysteme sind teilweise sehr ungerecht. Der 
einfache Pauschaltarif erlaubt jedem Teilnehmer zu sprechen so oft und 
solange er will. Das Ergebnis ist, daß die Wenigsprecher für den Aus- 
fall der Vielsprecher aufkommen. Im Gebührentarif versucht man 
diese Ungerechtigkeit zu vermeiden, indem jede Verbindung besonders 
bezahlt wird und außerdem eine Grundgebühr zur Bestreitung der von 
der Benützung unabhängigen Kosten (Abschreibungen) erhoben wird. 
Das Gebührengesetz der deutschen Reichspost vom Juli 1921 ist ein 
reines Gebührensystem. Die natürliche Folge ist das starke Anwachsen 
der Gesprächsdauer. Der deutsche Tarif enthält aber doch eine gewisse 
Beschränkung der Dauer. Im $7 des Gesetzes und im $4 II der Fern- 
sprechordnung ist bestimmt: $7: Hauptanschlüsse dürfen mit Ge- 
sprachen in ankommender und abgehender Richtung nicht derartig 
belastet sein, daB sie bei besonderer Prüfung unverhältnismäBig oft be- 
setzt gefunden werden ..... §4 II: Bei der besonderen Prüfung .... 
wird an 6 aufeinander folgenden Werktagen festgestellt, wie oft die 
Hauptanschlüsse besetzt gefunden werden. Ergeben sich für den Tag 
durchschnittlich mehr als 7 Besetztfálle, so gelten die Anschlüsse als 
überlastet ..., und der Teilnehmer muf eine weitere Leitung mieten. 
Nach dieser Vorschrift müssen also auch die Besetztfálle gezählt werden. 
Dies geschieht vorläufig durch Stichproben von Hand. 
   
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
   
   
  
  
   
    
   
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