284
Zweiter Teil.
gezogen werden. Vorausgeschickt sei, daß beim Austritt die
gleiche Geschwindigkeit für Gas und Luft gewählt wird.
Zu berücksichtigen ist ferner die Angabe auf Seite 193, daß
fugenreiches, oft verschlacktes Kanalmauerwerk der Gas-
bewegung einen großen Widerstand entgegensetzt.
Die Dimensionen der Austrittschlitze sind in allen drei
Fällen gleich; wir haben es mit einem Brenner nach Skizze 1,
Taf. V, zu tun, an welchem fünf Schlitze, drei (a) für Luft
und die zwischenliegenden zwei (b) für Gas, angeordnet sind.
Die Schlitze am Rande, zwischen welchen die beiden Gas-
schlitze b und der mittlere Luftschlitz liegen, sind selbstredend
kleiner als der mittlere Luftschlitz, weil sie nur den halben
Gasschlitz zu bedienen haben. Die Höhe der Schlitze sei
480 mm, die Breiten der drei Mittelschlitze (zwei Gas-, ein
Luftschlitz) 225 mm, jene der zwei Randschlitze 165 mm, so
daß die Querschnitte für Gas (0,48 > 0,225) x 2 = 0,216 qm,
für Luft (0,48 > 0.225) +2 >< (0,48 X 0,165) == 0.2664 qm be-
tragen.
Die Volumina von Gas und Luft sollen so angesetzt werden,
wie sie bei den Regeneratoren als austretende Volumina be-
rechnet wurden:
Volumina:
1. Fall 2. Fall 3. Fall
Luft . . 4,06 cbm 2,39 cbm 2,356 cbm,
Gas. 2. 130 0.60 1,41 „
Geschwindigkeiten:
Luft . . 15,48 m 8,97 m 8,84 m,
Gas. . . 602 , 2,78 , 6,55
Diesen Zahlen ist zu entnehmen, daß die Geschwindig-
keiten von Gas und Luft in dem ersten und dritten Falle be-
deutende sind; im zweiten Falle stellte sich die Geschwindig-
keit des Gases als sehr gering heraus. Gegen die Ge-
schwindigkeit des Gases bleibt die der Luft in den drei Fällen
aus dem Grunde so zurück, weil mit natürlichem Zug (ohne
Unterwind) gearbeitet wurde und daher der Bewegung des
Gases größere Hindernisse entgegenstanden als jener der Luft.
Die Geschwindigkeiten in den Schlitzen sind nicht un-