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Erster Teil. Einleitung.
Die Dissoziation wird daher unter der bestimmten Zer-
setzungstemperatur beginnen und erst nach Überschreiten
derselben vollendet sein. Der Temperaturumfang der Disso-
ziation ist mitunter ein sehr großer. Für gleiche Temperatur-
erhöhung nehmen die Zersetzungszuwachse von der Temperatur
des Beginnes der Dissoziation an bis zur Zersetzungstemperatur,
d. i. bis zur halbvollendeten Zersetzung, fortwährend zu und
von der Zersetzungstemperatur an bis zur Temperatur der
Vollendung der Dissoziation fortwährend ab. Die Disso-
ziation gasförmiger Verbindungen läßt sich durch
Dampfdichtebestimmungen nachweisen.
Aus dem theoretischen spezifischen Gewicht eines disso-
ziationsfähigen Gases, aus der Zahl der Molekel, in welche
ein Molekul der ursprünglichen Verbindung sich spaltet, und
aus der beobachteten Dampfdichte läßt sich der Betrag der
Zersetzung, d. h. die zersetzte Menge, berechnen.
d sei das spezifische Gewicht eines dissoziationsfähigen
Körpers. Ist M das Molekulargewicht, so ist d = 33 denn
das Molekulargewicht eines Gases ist das 28,943fache des
spezifischen Gewichtes!) oder der Dampfdichte.
Die auf diese Weise abgeleiteten Molekulargewichte be-
ziehen sich auf das Molekulargewicht des Sauerstoffes 0, = 32
oder dessen Atomgewicht 0 =16, mithin streng genommen
auf das Atomgewicht der Wasserstoff H = 1,0025.
Bei der Dissoziation zerfalle ein Molekul in a Molekel.
Die Dampfdichte der Zersetzungsprodukte ist dann A
X + y Molekel der ursprünglichen Verbindung seien einer
gewissen Temperatur ausgesetzt worden, x seien unzersetzt
geblieben, y dagegen zersetzt in a-y Molekel der Zersetzungs-
produkte. Das spezifische Gewicht D der gesamten Gas-
mischung wird dann sein:
DH
X+a-y
) Naumann, Thermochemie, S. 49.